Potentialberatung
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.
Kurztext
Wenn Sie sich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), wenn Sie eine beteiligungsorientierte Beratung (Potentialberatung) in Anspruch nehmen.
Sie erhalten die Förderung für eine Beratung, mit der Sie
- die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens ermitteln,
- Lösungswege und Handlungsziele entwickeln,
- einen Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse festlegen und
- entsprechende Umsetzungsschritte einleiten.
Außerdem können Sie eine Förderung für eine Neustartberatung in Verbindung mit einer Potentialberatung bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der tatsächlichen Beratungskosten, maximal jedoch EUR 400,00 pro Beratungstag für bis zu 8 Beratertage. Ein Beratungstag umfasst 8 Stunden. Bei einer Neustartberatung in Verbindung mit einer Potentialberatung erhalten Sie die Förderung für bis zu 2 Beratertage.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.
Sie können nur eine Förderung erhalten, wenn Sie sich durch eine Beratungsstelle für Potentialberatung beraten lassen und einen Beratungsscheck erhalten. Diesen Beratungsscheck müssen Sie bei Ihrer Antragstellung vorlegen. Wenn die Beratungsstelle keinen Beratungsscheck ausgestellt hat, können Sie diesen auch direkt bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung beantragen.
Eine Neustartberatung muss zu Beginn der Potentialberatung durchgeführt werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen,
- Non-Profit-Organisationen und
- Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand
mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.
- Es muss sich um eine beteiligungsorientierte Beratung zu mindestens einem der folgenden Themenfelder handeln:
- Arbeitsorganisation,
- demografischer Wandel,
- Gesundheit,
- Digitalisierung,
- Personalentwicklung.
- Sie müssen die Beratung grundsätzlich unter Beteiligung der Unternehmensvertretenden und normalerweise im Unternehmen durchführen.
- Unter anderem folgende Themen dürfen nicht Hauptgegenstand der Beratung sein:
- allgemeine Rechts- sowie Versicherungs- und Steuerfragen und/oder die Erarbeitung von Verträgen, Expertisen oder Gutachten,
- Existenzgründungsberatung, Akquisitionstätigkeiten, Qualifizierungsmaßnahmen, Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung,
- Architekten- und Ingenieurleistungen.
Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte (kommunale Gebietskörperschaften) erhalten keine Förderung.