Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Personal abbauen müssen und die Gründung einer Transfergesellschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zusätzlich zur Förderung der Arbeitsagentur die Kosten für Personal für Beratung (herausgehobene Projektmitarbeit) und flankierende Tätigkeiten (Projektmitarbeit) im Rahmen einer Transfergesellschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber
- maximal EUR 5.820 pro Stelle und Monat für Personal für herausgehobene Projektmitarbeit und
- maximal EUR 5.640 pro Stelle und Monat für Personal für Projektmitarbeit.
Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe führt die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B. vor Antragstellung gemeinsam mit der Regionalagentur, der zuständigen Bezirksregierung, dem Transferträger, dem abgebenden Unternehmen und der Arbeitsagentur ein Erstgespräch.
In der 2. Stufe erfolgen die Antragstellung und Beratung über die zuständige Regionalagentur und die G.I.B. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben,
- von Insolvenz bedroht beziehungsweise insolvent sind,
- sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihre Antragsbrechtigung nachweisen.
- Sie haben einen Transfersozialplan abgeschlossen.
- Bevor die Fördermittel ausgezahlt werden, muss ein vermittlungsorientiertes Projektkonzept vorgelegt werden.