HWT Energie und Klimaschutz
Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)
Kurztext
Wenn Sie sich als Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Fragestellungen zum Klimaschutz im Rahmen einer Kooperation mit Unternehmen befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis.
Sie erhalten die Förderung für Projekte an schleswig-holsteinischen Hochschulen, die sich mit Fragestellungen des Fachgebietes Energie und Klimaschutz befassen und in Kooperation mit Unternehmen aus Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent Ihrer Sach- und Personalausgaben. Als kleines Unternehmen erhalten Sie bis zu 90 Prozent, als junges Unternehmen, dessen Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, in einer Kooperation bis zu 95 Prozent.
Für projektspezifische Investitionen in Geräte, die über EUR 10.000 kosten, können Sie bis zu 100 Prozent erhalten.
Ihre Gesamtförderung ist bis zu einem Höchstbetrag von EUR 150.000 möglich.
Sie stellen Ihren Antrag mit den vorgegebenen Antragsformularen zu einem der beiden Stichtage pro Jahr, die im Internet bekanntgegeben werden, bei der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie sonstige mit selbstständiger Forschung betraute Hochschulmitglieder der Hochschulen des Landes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Hochschule und Unternehmen müssen Sie die Projekte gemeinsam durchführen.
- Sie können mit allen unternehmerisch tätigen Gesellschaften oder Personen, ebenso mit Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verbänden, Institutionen oder Kommunen kooperieren.
- Sie müssen mit Ihrem Projekt für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevante Fragestellungen bearbeiten.
- Als Kooperationspartner müssen Sie Ihren Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben.
- Die Laufzeit Ihres Projekts muss normalerweise 24 Monate betragen.
- Sie erhalten keine Firmenförderung sowie keine Förderung für Produktentwicklung oder Auftragsforschung.