Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung und zur Entlastung der Angehörigen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Thüringen unterstützt Sie als Träger von familienentlastenden Diensten (FED), um sozialpädagogische Angebote und Maßnahmen sicherzustellen und eine niedrigschwellige Betreuung von Menschen mit Behinderung aufrechtzuerhalten.
Sie erhalten die Förderung für Sach- und Personalausgaben hauptberuflicher Fachkräfte, vor allem für die folgenden sozialpädagogischen Angebote und Maßnahmen:
- stunden- oder tageweise Betreuung von Menschen mit Behinderungen im privaten Bereich,
- Wochenendbetreuung von Menschen mit Behinderungen,
- Unterstützung der Angehörigen von Menschen mit Behinderung bei der Haushaltsführung,
- ambulante Freizeitangebote für Angehörige von Menschen mit Behinderung,
- Beratung und Begleitung von Angehörigen sowie
- Eltern- und Selbsthilfegruppeninitiativen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses des Landes zu den Personalausgaben beträgt bis zu 60 Prozent. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 2 hauptberufliche Fachkräfte bei einer Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E-9 des jeweils gültigen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder.
Der Zuschuss für Sachausgaben beträgt maximal EUR 5.000 je familienentlastendem Dienst.
Ihren Antrag stellen Sie bis zum 31.10. für das folgende Jahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Wohlfahrtsverbände,
- freigemeinnützige Träger, die einem Verband der freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie
- Kirchengemeinden oder -verbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen Bedarf für das Angebot decken, wobei der zeitliche Betreuungsaufwand pro Familie und behindertem Angehörigen normalerweise 15 Stunden im Monat beziehungsweise 180 Stunden im Jahr nicht überschreiten soll.
- Sie müssen mindestens 1 Fachkraft hauptberuflich und verantwortlich für die familienentlastenden Dienste beschäftigen.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für die Aufgabe persönlich geeignet sein und über die erforderlichen Fertigkeiten verfügen. Fachkräfte müssen entsprechend qualifiziert sein.
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent tragen.