Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Kurztext
Wenn Sie Tierheime bauen oder sanieren oder Tiertransporte artgerechter gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen fördert die Errichtung von Tierheimen für herrenlose Tiere oder Fundtiere, von Versorgungsstellen für Tiere während des Transports sowie Maßnahmen zur Verbesserung tiergärtnerischer Einrichtungen.
Sie erhalten die Förderung für
- Neu-, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten, Instandsetzung sowie Wiederherstellung,
- Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen Situation,
- den Kauf von geeigneten Fahrzeugen zum Transport von Tieren sowie
- den Kauf notwendiger Geräte, Einrichtungen und Anlagen für die Bewirtschaftung und den Betrieb einer Einrichtung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 3 Monate vor Beginn des Vorhabens bis zum 31.1. des laufenden Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige und öffentliche Träger entsprechender Einrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss im öffentlichen Interesse liegen und dem jeweiligen Bedarf entsprechen.
- Ihre tiergärtnerische Einrichtung soll einen hohen Bildungs- und Freizeitwert besitzen.
- Ihre Anschaffungen müssen den Wert von EUR 5.000 (einschließlich Umsatzsteuer) übersteigen.
- Einrichtungen, die Tiere aus dem Ausland einführen, um sie gegen Entgelt an Dritte weiterzugeben, sind von der Förderung ausgeschlossen.