Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die häusliche Pflege durch zusätzliche Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Thüringen fördert Sie bei Angeboten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Personen. Die Angebote sollen wohnortnah, flächendeckend sowie regional gleichmäßig ausgebaut und dauerhaft gesichert werden.
Sie erhalten die Förderung für
- Angebote zur Unterstützung im Alltag,
- Gruppen ehrenamtlich tätiger Personen,
- Modellvorhaben und
- Selbsthilfeorganisationen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Modellvorhaben bis zu 45 Prozent und für alle anderen Maßnahmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 15.11. für das folgende Jahr bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Träger anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie
- für alle anderen Maßnahmen freigemeinnützige, öffentliche sowie private Träger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV) und des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. einhalten.
- Sie müssen prüfen, ob und in welchem Umfang Sie vorrangig Mittel der Arbeitsförderung oder der kommunalen Gebietskörperschaft wie Gemeinde, Stadt und Kreis in dem betreffenden Projekt einsetzen können.
- Sie müssen Ihre Angebote zur Unterstützung im Alltag vom Land anerkennen und von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern tragen lassen.
- Ihren Gruppen müssen aus mindestens 3 ehrenamtlich tätigen Personen bestehen. Sie müssen die Gruppe schulen.
- Für Modellvorhaben müssen Sie eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben tragen.
- Sie müssen mit Selbsthilfeorganisationen das Ziel einer landesweiten oder überregionalen Interessenvertretung verfolgen.