Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Kurztext
Wenn Ihre Beratungsstelle Menschen mit Behinderungen betreut oder berät, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als überregionale Beratungsstelle für Menschen mit (drohenden) Behinderungen bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen.
Sie erhalten eine Förderung für Sach- und Personalausgaben der Beratungsstelle.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. eines Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind freigemeinnützige Träger von überregionalen Beratungsstellen, deren Aufgabe darin besteht, Menschen mit Behinderungen zu betreuen und zu fördern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei der Beteiligung weiterer Zuwendungsgeber an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme müssen Sie die Bewilligung der Mittel nachweisen.
- Ihre Beratungsstelle verpflichtet sich in ihrer Konzeption zu einer überregionalen oder landesweiten Arbeitsweise.
- Sie erhalten keine Förderung, wenn gegen Sie ein Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde.