Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Projekte zur Fachkräftesicherung sowie zur betrieblichen und individuellen Weiterbildung.
Sie erhalten die Förderung für
- Projekte zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbstständigen,
- die individuelle Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungsscheck) sowie
- Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung wie Projekte und Netzwerke, die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung und/oder zur Fachkräftesicherungbeitragen, sowie Projekte zur Fachkräftegewinnung im Ausland.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- bei Projekten zur beruflichen Anpassungsqualifizierung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- beim Weiterbildungsscheck bis zu EUR 1.000 sowie
- bei Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie bitte Ihren Antrag
- für einen Weiterbildungsscheck vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme und
- für alle anderen Vorhaben 6 Wochen vor Projektbeginn
über das Online-Portal und auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Für Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung schaltet das Thüringer Landesverwaltungsamt unter bestimmten Bedingungen ein Konzeptauswahlverfahren vor.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für
- die Anpassungsqualifizierung und Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen (ausgenommen Soloselbstständige);
- den Weiterbildungsscheck sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen beschäftigt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter EUR 55.000 (bei gemeinsam Veranlagten unter EUR 110.000) liegt.
Als Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts erhalten Sie keine Förderung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie können den Weiterbildungsscheck einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Dabei muss die Maßnahme von einem geeigneten Weiterbildungsträger angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen.
- Ihr Qualifizierungsprojekt für Lehrkräfte und Erzieherinnen oder Erzieher muss über die bestehenden Fortbildungsverpflichtungen und -möglichkeiten des Landes hinausgehen.
- Gegen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein oder eröffnet werden. Sie dürfen nicht im Schuldnerverzeichnis gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) eingetragen sein.