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Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Germany
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie Ihr Binnenschiff nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe von Binnenschiffen, in digitale Informationstechnik und Assistenzsysteme sowie in Umbaumaßnahmen für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit
    • Digitalisierung und Automatisierung,
    • Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen,
    • Optimierung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser.
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen
    • Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden,
    • Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben,
    • Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit einer Brennstoffzellenanlage zur Versorgung des elektrischen Schiffsantriebs,
    • Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit rein elektrischen Antriebssystemen,
    • Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen,
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Für Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen werden zudem Förderaufrufe veröffentlicht, die ergänzende Hinweise und inhaltliche Anforderungen angeben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der sich nach Maßnahme und Größe Ihres Unternehmens unterscheidet:

  • Digitalisierung und Automatisierung sowie Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen
    • für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
    • für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben
    • für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
  • Optimierung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser
    • unabhängig von der Größe des Unternehmens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben
  • Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden oder mit diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben
    • Im Rahmen von Förderaufrufen: o für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, o für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, o für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
    • Außerhalb von Förderaufrufen als Ersatzinvestition, die betrieblich notwendig ist o für große Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, o für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, o für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
  • Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit einer Brennstoffzellenanlage zur Versorgung des elektrischen Schiffsantriebs oder mit rein elektrischen Antriebssystemen, die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
    • Im Rahmen von Förderaufrufen: o bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben
  • Außerhalb eines Förderaufrufs als Ersatzinvestition, die betrieblich notwendig ist, für Maßnahmen zur Brennstoffzellenanlage zur Versorgung des elektrischen Schiffsantriebs sowie mit rein elektrischen Antriebssystemen
    • für große Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
    • für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
    • für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
  • Die Förderhöchstsumme ist auf EUR 4,5 Millionen pro Vorhaben begrenzt.

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Bitte beachten Sie die aktuellen Förderaufrufe.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie nutzen das Schiff gewerblich für die Binnenschifffahrt.
  • Sie nutzen das Binnenschiff nach der Aus- beziehungsweise Umrüstung mindestens 5 Jahre lang zweckgebunden gewerblich (Zweckbindungsfrist).
  • Für das Binnenschiff legen Sie eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vor.
  • Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.
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04 November 2023