Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen oder Ausbildungsverein der Binnenschifffahrt junge Menschen ausbilden oder Ihre Besatzungsmitglieder weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den anfallenden Aus- und Weiterbildungskosten erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie mit einem Zuschuss zu Ihren Aus- und Weiterbildungskosten in der deutschen Binnenschifffahrt, wenn Sie als Binnenschifffahrtsunternehmen in Deutschland ansässig sind oder als Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt staatlich anerkannt sind.
Gefördert wird die
- 36-monatige Ausbildung zur Binnenschifferin und zum Binnenschiffer,
- 42-monatige Ausbildung zum zur Binnenschifffahrtskapitänin und zum Binnenschifffahrtskapitän,
- freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen zur Erhöhung der Sicherheit, dem Schutz des menschlichen Lebens, dem Schutz der Umwelt oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt,
- freiwillige Weiterbildungen für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen, die speziell zu einer Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten auf das Binnenschiff beitragen,
- freiwillige Weiterbildung zum geprüften Binnenschiffermeister für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen und für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen,
- freiwillige Weiterbildung in einem mindestens neunmonatigen Programm zur Qualifizierung für die Betriebsebene zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses als Matrose oder Matrosin für Berufsseiteneinsteigende.
Den Zuschuss bekommen Sie für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses für eine Ausbildung beträgt 50 Prozent der gesamten Ausbildungskosten für die Dauer der Ausbildungszeit von 36 Monaten, jedoch höchstens EUR 65.000 und für die Ausbildungszeit von 42 Monaten höchstens EUR 76.000.
Die Höhe des Zuschusses für die berufliche Weiterbildung beträgt 50 Prozent, jedoch höchsten EUR 8.000 je Weiterbildungsteilnehmerin oder Weiterbildungsteilnehmer in einem Zeitraum von 24 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens EUR 300,00 kosten.
Für ein kleines Unternehmen erhöhen sich die Fördersätze um 20 Prozent, für ein mittleres Unternehmen um 10 Prozent.
Ihren Antrag reichen Sie vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Binnenschifffahrtsunternehmen, die mit eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen Binnenschifffahrt betreiben und Binnenschiffe für die gewerbliche Güter- oder Fahrgastbeförderung, Bunkerboote, Bilgenentöler und Fähren einsetzen sowie
- Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt, die Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbundes mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt einrichten und anerkannt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Mit der Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme wurde vor der Bewilligung noch nicht begonnen.
- Als Binnenschifffahrtsunternehmen besetzen Sie die Ausbildungsplätze auf Binnenschiffen.
- Die Weiterbildungsmaßnahme ist eine beruflich freiwillige Maßnahme.