Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Kurztext
Wenn Sie regelmäßig Großraum- und Schwerguttransporte (GST) im Linienverkehr mit Schiffen auf deutschen Bundeswasserstraßen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Wasserstraße.
Gefördert werden ein regelmäßig betriebener GST-Linienverkehr mit Schiffen. Der Linienverkehr muss mindestens zwischen 2 Umschlagorten an Wasserstraßen eingerichtet sein und in einem regelmäßigen Rhythmus angeboten werden, mit mindestens 1 bis 2 Fahrten pro Monat.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die den GST-Linienverkehr auf Wasserstraßen betreiben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Mindestens einer der Umschlagorte des GST liegt an einer Bundeswasserstraße.
- Sie richten den Linienverkehr langfristig ein und wollen das Angebot über den Bewilligungszeitraum hinaus anbieten.
- Sie haben mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.