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Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen

Forstamt Soonwald

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Summary
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For profit
Individuals
Rheinland-Pfalz
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als zertifizierte Waldpädagogin und zertifizierten Waldpädagogen bei der Durchführung von Maßnahmen zur waldbezogenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung in Rheinland-Pfalz.

Sie bekommen die Förderung für waldpädagogische Veranstaltungen, die Sie für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen. Ihre Bildungsmaßnahmen können auch Teil einer Veranstaltungsreihe wie einer Projektwoche sein.

Sie bekommen die Förderung als pauschalen Zuschuss.

Die Höhe der Pauschale beträgt EUR 100,00 je Veranstaltung.

Der Zuschuss muss mindestens EUR 300,00 betragen (Bagatellgrenze). Das heißt, Sie müssen mindestens 3 Veranstaltungen durchführen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen können.

Richten Sie bitte Ihren Antrag bitte an das Forstamt Soonwald, Walderlebniszentrum, Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freiberuflich, neben- und ehrenamtlich tätige, natürliche Personen, die das Zertifikat Waldpädagogik erfolgreich absolviert haben und berechtigt sind, den Titel zertifizierter Waldpädagoge und zertifizierte Waldpädagogin zu führen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Veranstaltung muss mindestens 2 Zeitstunden dauern und im Wald stattfinden.
  • Regelmäßige Gruppentermine oder Module innerhalb einer Veranstaltungsreihe sind nur einmalig als Einzelveranstaltung förderfähig.
  • Die Mindestteilnehmendenzahl je Einzelveranstaltung beträgt normalerweise 10 Personen. In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei Klassen oder Gruppen aus Förderschulen, kann die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten werden.
  • Sie müssen Teilnahmeentgelte von der Schulklasse beziehungsweise Gruppe erheben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • waldpädagogische Veranstaltungen, die im Rahmen eines Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisses in Schulen und Kindertagesstätten, in der Jugendhilfe und Jugendpflege, in Forstverwaltungen oder Schutzgebietsverwaltungen sowie in Verbänden, Vereinen und Stiftungen erbracht werden oder anderweitig finanziert sind,
  • Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Veranstaltungen mit Freizeit-, Erlebnis- oder Ausflugscharakter ohne ausgeprägten Bildungsanspruch.
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04 November 2023