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German Motion Picture Fund

Filmförderungsanstalt (FFA)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Germany
Arts, Culture and Heritage Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie einen Film oder eine Serie drehen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei der Herstellung von Serien und von Filmen, die nicht für eine Erstauswertung im Kino bestimmt oder geeignet sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses wird nach den zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten bemessen und beträgt höchstens 80 Prozent der gesamten Herstellungskosten.

  • Für Filme erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal aber EUR 2,5 Millionen pro Film.
  • Für Serien erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal aber EUR 4 Millionen pro Staffel und für fiktionale Serien erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal aber EUR 10 Millionen pro Staffel.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens und mindestens 6 Wochen vor Drehbeginn bei der Filmförderungsanstalt (FFA).

Durch die Corona-Pandemie verursachte Mehrkosten können anteilig gefördert werden. Für bereits geförderte Projekte können Sie dazu auch nachträglich einen Antrag stellen. Bei laufenden Antragsverfahren können Sie den Antrag anpassen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Herstellerin oder Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz und einer Niederlassung in Deutschland.

Öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter sowie Anbieterinnen und Anbieter von Videoabrufdiensten sind nicht antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Planen Sie einen Kinofilm, müssen Sie darauf achten, dass der deutsche Finanzierungsanteil mindestens 20 Prozent beträgt, bei Herstellungskosten von über EUR 35 Millionen mindestens EUR 7 Millionen.
  • Wenn Sie eine Serie herstellen wollen, muss diese eine fortlaufende oder durch ein übergeordnetes Thema verbundene fiktionale Handlung oder ein dokumentarisches Thema besitzen. Die Handlung muss bereits vorab als Staffel über eine festgelegte Anzahl von Episoden geplant sein.
  • In Ihrem Antrag müssen Sie die Notwendigkeit der Förderung und den Anreizeffekt für den Film- und Wirtschaftsstandort darstellen, der damit verbunden wäre.
  • Sie erfüllen die ökologischen Standards bei der Herstellung der Serie oder des Films.
  • Ihr Projekt muss einen Eigenschaftstest durchlaufen und dabei eine Mindestpunktzahl erreichen.
  • Sie müssen außerdem dem Bundesarchiv Filmarchiv eine technisch einwandfreie analoge oder unkomprimierte digitale Kopie Ihres geförderten Projektes in einem archivfähigen Zustand unentgeltlich übereignen.
  • Für Filme, fiktionale und dokumentarische Serien sind unterschiedliche Mindestbeträge für die Gesamtherstellungskosten festgelegt. Der Anteil Ihrer deutschen Gesamtherstellungskosten muss dabei grundsätzlich mindestens 40 Prozent betragen.
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04 November 2023