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Ausgleich des Covid19-bedingten Ausfallrisikos in der deutschen TV- und Streamingproduktion („Ausfallfonds II“)

Filmförderungsanstalt (FFA)

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Summary
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For profit
Germany
Arts, Culture and Heritage Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie bei Ihrer TV- oder Streamingproduktion aufgrund der Covid-19-Pandemie von Produktionsstörungen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich für Ihren entstandenen Schaden erhalten.

Volltext

Mit dem Ausfallfonds unterstützen die beteiligten Bundesländer Sie als Unternehmen der deutschen TV- und Streamingproduktionswirtschaft bei der Abmilderung Ihrer durch die Covid-19-Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Notlage.

Sie bekommen die Unterstützung

  • für Schäden, die zwischen dem 1.11.2020 und dem 30.6.2022 während der Risikophase einer Produktion entstanden sind beziehungsweise noch entstehen,
  • für Ausfallschäden aufgrund personenbezogener Risiken, wie eine Covid-19-Erkrankung oder eine Quarantäneanordnung,
  • für Ausfallschäden aufgrund infrastruktureller Risiken, wie ein behördlich angeordneter Lockdown.

Einige Bundesländer, die am Ausfallfonds II beteiligt sind, streben eine Verlängerung des Ausfallfonds II über den 30.6.2022 hinaus an. Die Absicherung des Anteils dieser Länder könnte dann auch rückwirkend zum 1.7.2022 erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem weiterführenden Link.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 57,5 Prozent Ihres Ausfallschadens, maximal aber 57,5 Prozent Ihrer kalkulierten Produktionskosten.

Für die einzelnen TV-Formate sind Höchstbeträge zwischen EUR 57.500 und EUR 402.500 festgelegt.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag mit Eintritt des Schadensfalls unter Verwendung der Antragsformulare bei der Filmförderungsanstalt (FFA).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als natürliche oder juristische Person der TV- und Streamingproduktionswirtschaft mit Hauptsitz in einem der am Ausfallfonds beteiligten Bundesländer.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es muss eine Mindestschadenssumme von EUR 25.000 vorliegen.
  • Das schadensauslösende Ereignis muss in Deutschland sein.
  • Ihre Produktion muss von einem öffentlich-rechtlichen oder privaten Sender oder durch einen Streaming-Anbieter beauftragt worden sein.
  • Ihre Produktion muss den Genres Fiction, Show, Unterhaltung, Dokumentarfilm, Dokumentation oder Animationsprojekt zuzuordnen sein.
  • Ihre Auftraggeberin oder Ihr Auftraggeber muss mindestens 32,5 Prozent der Schadenssumme übernehmen.
  • Sie müssen 10 Prozent des ausAusfallschadens, mindestens EUR 10.000, als Eigenanteil übernehmen.
  • Sie müssen für Ihre Produktion einen kulturellen Eigenschaftstest vorlegen (ausgenommen Unternehmen, die die Kleinbeihilfenregelung in Anspruch nehmen).

Keine Förderung erhalten Sie

  • für Produktionen, die bereits eine Anmeldebestätigung für den Ausfallfonds I haben,
  • für Produktionen, die in den Anwendungsbereich des Ausfallfonds I fallen (ausgenommen TV-Serienproduktionen, die durch mindestens eine Länderförderanstalt gefördert wurden),
  • für DFFF II-geförderte Projekte,
  • für TV-Produktionen ohne finanzielle Beteiligung eines Senders,
  • als Produktionsunternehmen, das keinen kulturellen Eigenschaftstest vorlegen kann und zugleich die Beihilfeobergrenze der Kleinbeihilfenregelung erreicht hat,
  • als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission.
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19 April 2023