Kurztext
Wenn Sie bei Ihrer TV- oder Streamingproduktion aufgrund der Covid-19-Pandemie von Produktionsstörungen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich für Ihren entstandenen Schaden erhalten.
Volltext
Mit dem Ausfallfonds unterstützen die beteiligten Bundesländer Sie als Unternehmen der deutschen TV- und Streamingproduktionswirtschaft bei der Abmilderung Ihrer durch die Covid-19-Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Notlage.
Sie bekommen die Unterstützung
Einige Bundesländer, die am Ausfallfonds II beteiligt sind, streben eine Verlängerung des Ausfallfonds II über den 30.6.2022 hinaus an. Die Absicherung des Anteils dieser Länder könnte dann auch rückwirkend zum 1.7.2022 erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem weiterführenden Link.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 57,5 Prozent Ihres Ausfallschadens, maximal aber 57,5 Prozent Ihrer kalkulierten Produktionskosten.
Für die einzelnen TV-Formate sind Höchstbeträge zwischen EUR 57.500 und EUR 402.500 festgelegt.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag mit Eintritt des Schadensfalls unter Verwendung der Antragsformulare bei der Filmförderungsanstalt (FFA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als natürliche oder juristische Person der TV- und Streamingproduktionswirtschaft mit Hauptsitz in einem der am Ausfallfonds beteiligten Bundesländer.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Keine Förderung erhalten Sie