Kurztext
Wenn Sie bei Ihrer Kinofilm- oder Highend-Serienproduktion aufgrund der Covid-19-Pandemie von Produktionsstörungen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich für Ihren entstandenen Schaden erhalten.
Volltext
Mit dem Ausfallfonds I unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Sie als Filmherstellerin und Filmhersteller von geförderten Produktionen bei der Abmilderung Ihrer durch die Covid-19-Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Notlage.
Sie bekommen die Unterstützung für Ausfallschäden aufgrund personenbezogener Risiken, wie eine Covid-19-Erkrankung oder eine Quarantäneanordnung, und aufgrund infrastruktureller Risiken, wie ein behördlich angeordneter Lockdown. Sie erhalten die Förderung für Schäden, die bis zum 31.3.2023 während der Risikophase einer Produktion entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 7 Wochen vor Drehbeginn unter Verwendung der Antragsformulare bei der Filmförderungsanstalt (FFA).
Fristen
Sie müssen Ihre Anmeldung grundsätzlich 3 Wochen vor Beginn der Risikophase einreichen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2022.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für den Ausfallfonds I sind Sie als Filmherstellerin oder Filmhersteller, wenn Sie eine bundesgeförderte Kinofilm- oder Highend-Serienproduktion durchführen. Auch als Herstellerin oder Hersteller von ausschließlich landesgeförderten Produktionen können Sie einen Antrag stellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Keine Förderung erhalten Sie