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Ausgleich des Covid19-bedingten Ausfallrisikos in der deutschen Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktion („Ausfallfonds I“)

Filmförderungsanstalt (FFA)

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Summary
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31 March 2022
31 March 2023
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For profit
Germany
Arts, Culture and Heritage Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie bei Ihrer Kinofilm- oder Highend-Serienproduktion aufgrund der Covid-19-Pandemie von Produktionsstörungen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich für Ihren entstandenen Schaden erhalten.

Volltext

Mit dem Ausfallfonds I unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Sie als Filmherstellerin und Filmhersteller von geförderten Produktionen bei der Abmilderung Ihrer durch die Covid-19-Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Notlage.

Sie bekommen die Unterstützung für Ausfallschäden aufgrund personenbezogener Risiken, wie eine Covid-19-Erkrankung oder eine Quarantäneanordnung, und aufgrund infrastruktureller Risiken, wie ein behördlich angeordneter Lockdown. Sie erhalten die Förderung für Schäden, die bis zum 31.3.2023 während der Risikophase einer Produktion entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Produktionen mit mindestens 50 Prozent Förderanteil des Bundes bis zu 95 Prozent Ihres Ausfallschadens, maximal EUR 1,5 Millionen Ihrer Produktionskosten,
  • für Produktionen mit weniger als 50 Prozent Förderanteil des Bundes bis zu 50 Prozent Ihres Ausfallschadens, maximal EUR 750.000 Ihrer Produktionskosten,
  • für internationale Koproduktionen (deutscher Finanzierungsanteil unter 50 Prozent) maximal bis zur Höhe des deutschen Finanzierungsanteils.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 7 Wochen vor Drehbeginn unter Verwendung der Antragsformulare bei der Filmförderungsanstalt (FFA).

Eligibility

Fristen

Sie müssen Ihre Anmeldung grundsätzlich 3 Wochen vor Beginn der Risikophase einreichen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2022.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt für den Ausfallfonds I sind Sie als Filmherstellerin oder Filmhersteller, wenn Sie eine bundesgeförderte Kinofilm- oder Highend-Serienproduktion durchführen. Auch als Herstellerin oder Hersteller von ausschließlich landesgeförderten Produktionen können Sie einen Antrag stellen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Produktion muss im Rahmen des DFFF, GMPF , der kulturellen Filmförderung der BKM oder der Projektfilm- oder Referenzfilmförderung der FFA gefördert werden.
  • Sie müssen 5 Prozent des Ausfallschadens, mindestens EUR 10.000, als Eigenanteil übernehmen.

Keine Förderung erhalten Sie

  • für Produktionen, die im Rahmen des DFFF II gefördert werden,
  • für bundesgeförderte Projekte ohne Realdreh,
  • für GMPF -geförderte Produktionen, bei denen die Finanzierung ohne Beteiligung der Filmherstellerin oder des Filmherstellers erfolgt und keine Rechte bei ihm oder ihr verbleiben,
  • für Produktionen ohne Förderbeteiligung des Bundes, also insbesondere Fernsehproduktionen (Film, Serie, Show),
  • als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission.
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19 April 2023