Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten
FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
Kurztext
Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten.
Volltext
Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF) unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Stoff- und Projektentwicklung,
- Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und -serien,
- andere innovative audiovisuelle Vorhaben und immersive audiovisuelle Inhalte,
- Verleih und Vertrieb,
- Kinoprogramme und -investitionen sowie
- sonstige Fördermaßnahmen (Pflege des Medienstandorts Bayern und bayerische Filmfestivals von überregionaler Bedeutung).
Sie bekommen je nach Vorhaben ein Darlehen, einen Zuschuss oder eine Prämie, deren Höhe ebenfalls von der Art des Vorhabens abhängt.
Die Förderungen werden von der LfA Förderbank Bayern auf Empfehlung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) vergeben.
Anträge sind je nach Art des Vorhabens über das Online-Antragsportal des FilmFernsehFonds Bayern zu stellen. Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Dies sind je nach Vorhaben Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Filmemacherinnen und Filmemacher, Verleih- und Vertriebsgesellschaften und gewerbliche Kinos.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- mit Ihrem Vorhaben zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen,
- die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.
- Sie dürfen mit dem Projekt vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.