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Digitale Spiele und interaktive Inhalte (Gamesförderung)

Film- und Medienstiftung NRW

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Nordrhein-Westfalen
Arts, Culture and Heritage Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Qualität pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und interaktiver Inhalte gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Konzept- und Prototypentwicklung sowie bei der Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Konzept- und Prototypentwicklung als Zuschuss und
  • Produktionsvorhaben als zinsloses Darlehen.

Sie erhalten die Förderung für Konzept- und Prototypentwicklung als Zuschuss und für Produktionsvorhaben als zinsloses Darlehen.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Konzeptentwicklung bis zu 80 Prozent Ihrer veranschlagten Kosten, höchstens jedoch EUR 20.000 je Einzelprojekt,
  • für Prototypenentwicklung bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent Ihrer veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 80.000 je Einzelprojekt, sowie bei besonders aufwendigen Vorhaben bis zu EUR 100.000,
  • für Produktion bis zu 50 Prozent Ihrer veranschlagten förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 500.000 je Einzelprojekt.

Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent erbringen.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und fristgerecht zu den jeweiligen Terminen an die Film- und Medienstiftung NRW.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Person mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss die Voraussetzungen des Kriterienkatalogs in Anhang 1 der Förderrichtlinie erfüllen.
  • Ihr Projekt muss
    • qualitativ förderungswürdig sein,
    • die Würde des Menschen achten,
    • die Grundrechte respektieren und
    • die Achtung vor dem Leben fördern.
  • Vor der Antragstellung müssen Sie ein Beratungsgespräch führen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, deren Inhalte

  • Krieg sowie physische und psychische Gewalt verherrlichen,
  • zum Rassenhass aufstacheln,
  • pornografisch sind oder
  • Kinder und Jugendliche sittlich gefährden.
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04 November 2023