Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben (rehapro)
Fachstelle rehapro
Kurztext
Wenn Sie innovative Modellprojekte zur Stärkung der Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Modellprojekte zur Erprobung von innovativen Leistungen und/oder organisatorischen Maßnahmen in den folgenden Themenfeldern:
- Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen,
- drohender oder vorliegender (Teil-)Erwerbsminderung entgegenwirken,
- chronischen Erkrankungen oder drohenden Behinderungen vorbeugen,
- gesellschaftliche und berufliche Teilhabe verbessern.
In der Kinder- und Jugendrehabilitation werden Modellprojekte in diesen Themenfeldern unterstützt:
- erhebliche Gefährdungen der Gesundheit beseitigen
- die insbesondere durch chronische Erkrankungen beeinträchtigte Gesundheit wesentlich verbessern oder wiederherstellen, wenn dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann.
Die Zielgruppe umfasst insbesondere Menschen mit
- zu erwartenden oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen,
- psychischen Beeinträchtigungen,
- Abhängigkeitserkrankungen sowie
- komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen.
Sie können einen Zuschuss als Vollfinanzierung für bis zu 4 Jahre erhalten.
Projektpartner können über eine Vereinbarung mit dem Antragsberechtigten in das Modellprojekt eingebunden werden und dann die entstehenden Ausgaben geltend machen. Als beteiligter Partner müssen Sie als Weiterleitungsempfänger normalerweise einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen. Das ist auch durch die Übernahme von Personal- oder Sachkosten möglich.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fordert in gesonderten Förderaufrufen zur Einreichung von Projektskizzen auf. In diesem Rahmen werden auch die konkreten Fristen und Einreichungsbedingungen für das jeweilige Antragsverfahren festgelegt.
Ihren Antrag richten Sie an die Fachstelle rehapro.
rechtliche Voraussetzungen
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigte sind die Jobcenter im Sinne von Paragraf 6d Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch.
Die Antragsberechtigten können mit weiteren Projektpartnern kooperieren, beispielsweise mit
- Leistungserbringerinnen und -erbringern,
- Betroffenenverbänden,
- Integrationsämtern,
- Integrationsfachdiensten,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern,
- Expertinnen und Experten,
- Wissenschaft,
- Krankenkassen,
- der Bundesagentur für Arbeit und
- anderen, nicht antragsberechtigten Trägern von sozialen Leistungen.
Das Modellprojekt muss Innovationspotenzial haben.
Das Konzept muss grundsätzlich zur Verstetigung geeignet sein, etwa in Form von Best-Practice-Beispielen, Handlungsempfehlungen, Rahmenvorgaben oder Ähnlichem. Die Verstetigung kann auch durch Änderung des rechtlichen Rahmens erfolgen.