Nachwachsende Rohstoffe
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Kurztext
Wenn Sie im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe forschen und entwickeln, können Sie einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe.
Sie können einen Zuschuss in folgenden Bereichen erhalten:
- nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung nachwachsender Ressourcen
- Rohstoff- und Reststoffaufbereitung und -verarbeitung
- biobasierte Produkte und Bioenergieträger
- übergreifende Themen
- gesellschaftlicher Dialog
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Ihre förderfähigen Kosten und Ausgaben werden zu folgenden Anteilen bezuschusst:
- Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent
- industrielle Forschung bis zu 50 Prozent
- experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent
- Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag. Sie können Projektskizzen einreichen, die sich auf Förderschwerpunkte des Programms beziehen. Die Förderschwerpunkte legt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) als Projektträger fest. Darüber hinaus ist die Einreichung von Initiativskizzen möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Für das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Ihr Vorhaben entspricht der Zielsetzung des Förderprogramms, die Weiterentwicklung der nachhaltigen Bioökonomie zu unterstützen. An der Durchführung besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
- Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und sind personell und materiell für das Vorhaben ausreichend ausgestattet.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
- Sie führen das Projekt zumindest teilweise in Deutschland durch.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden,
- eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen,
- Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge,
- Kosten für Büroeinrichtungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen,
- Investitionen auf der Einzelhandelsstufe,
- Investitionen von Unternehmen, an denen die Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 25 Prozent beteiligt sind sowie
- Ausgaben für laufende Unternehmenstätigkeiten.