BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)
EURONORM GmbH
Kurztext
Wenn Sie Produktinnovationen und technische Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Ihrem Unternehmen einführen möchten, können Sie durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Autorisierte Beratungsunternehmen können Sie beraten. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Sie können die Förderung für 2 Leistungsstufen erhalten:
- Potenzialanalyse und
- Realisierungskonzept.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu EUR 1.100 förderfähig.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für die Potenzialanalyse bis zu 8 Beratertage. Wenn Sie sachverständige Dritte einbeziehen, können bis zu 10 Beratertage gefördert werden, jeweils in einem Förderzeitraum von bis zu 3 Monaten.
- für das Realisierungskonzept bis zu 20 Beratertage. Wenn Sie sachverständige Dritte einbeziehen, können bis zu 25 Beratertage gefördert werden in einem Förderzeitraum von bis zu einem Jahr.
Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt maximal EUR 20.000 in Anspruch nehmen.
Interessierte Unternehmen wenden sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Interessierte Beratungsunternehmen können sich autorisieren lassen.
rechtliche Voraussetzungen
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen.
Begünstigt werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
- mit technologischem Potenzial,
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- die weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 20 Millionen haben und
- die eigenständige Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU sind.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Die Leistungen erfüllen die Anforderungen an die Leistungsstufen und basieren auf einem Beratungsvertrag zwischen dem beratenen Unternehmen und dem Beratungsunternehmen.
- Das beratene Unternehmen muss die vertragsgemäße Erbringung der Beratungsleistung schriftlich bestätigen.
- Für das Beratungsunternehmen ist die Beantragung der Zuwendung je Kalenderjahr auf EUR 350.000 Fördermittel begrenzt.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft und Fischerei,
- Kosten der Markteinführung,
- bereits durch andere Beihilfen geförderte oder zugesagte Innovations-, Transfer- und Beratungsleistungen,
- Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen,
- Beratungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen stehen.