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Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

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Summary
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31 October 2023
31 October 2024
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For profit
Germany
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben und investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Bund unterstützt Sie bei Investitionen in den Ersatz, Ausbau und Neubau der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten. 50 Prozent Ihrer Planungskosten sind zuwendungsfähig, wenn Ihre gesamten Planungskosten 13 Prozent Ihrer Baukosten nicht übersteigen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Eisenbahn-Bundesamt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen über eine Genehmigung gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügen.
  • Sie gewähren einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Schienenwegen gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz.
  • Ihre Investition muss Schienengütertransporte betreffen, die über eine Distanz von mindestens 50 Kilometern durchgeführt werden.
  • Sie müssen die gesamte Finanzierung sicherstellen und durch geeignete Unterlagen nachweisen.
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04 November 2023