Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben und investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Bund unterstützt Sie bei Investitionen in den Ersatz, Ausbau und Neubau der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten. 50 Prozent Ihrer Planungskosten sind zuwendungsfähig, wenn Ihre gesamten Planungskosten 13 Prozent Ihrer Baukosten nicht übersteigen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Eisenbahn-Bundesamt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen über eine Genehmigung gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügen.
- Sie gewähren einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Schienenwegen gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz.
- Ihre Investition muss Schienengütertransporte betreffen, die über eine Distanz von mindestens 50 Kilometern durchgeführt werden.
- Sie müssen die gesamte Finanzierung sicherstellen und durch geeignete Unterlagen nachweisen.