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Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Germany
Organizational Support and Development
Research, Development and Innovation Social Sciences
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen Ihre Gleisanschlüsse und weitere Anlagen des Schienengüterverkehrs reaktivieren, erweitern oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz Ihrer Gleisanschlüsse und damit verbundener Anlagen des Schienengüterverkehrs.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben an folgenden Anlagen:

  • Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche,
  • multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße,
  • Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Maßnahmen an Gleisanschlüssen einschließlich Anschlussweichen sowie für Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und
  • für Maßnahmen an multifunktionalen Anlagen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

abhängig vom erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen beziehungsweise der erzielten Schienengüterverkehrsleistung bis zu EUR 10,00 EUR/Tonne beziehungsweise EUR 40,00/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr. Dabei werden auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte Tonnenkilometer zu maximal 50 Prozent berücksichtigt.

Bei leichten Gütern erhalten Sie maximal EUR 300,00 je Güterwagen bei der Angabe des Transportaufkommens und EUR 120,00 je 100 Güterwagenkilometer, wenn dieTransportleistung zugrunde gelegt wird.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 15.000.

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an das Eisenbahn-Bundesamt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Der Gleisanschluss muss sich im wirtschaftlichen Eigentum Ihres Unternehmens befinden und die unmittelbare oder mittelbare Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens herstellen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb des Förderzeitraums abhängig von der Art Ihres Vorhabens ein bestimmtes Frachtvolumen transportieren. Wenn Sie das nicht erreichen, müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen.
  • Bei Investitionen in den Ersatz von vorhandenen Anlagen oder Anlagenteilen müssen diese grundlegend verschlissen und abgängig sind.
  • Die Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses darf nicht durch Eigenmittel gegeben sein.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme muss gesichert sein.
  • Nicht gefördert werden Anlagen für innerbetriebliche Transporte.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Vorhaben von Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission sowie
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.
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04 November 2023