Nachwuchsgruppen in der naturwissenschaftlich-technischen Friedens- und Konfliktforschung mit Schwerpunkt Rüstungskontrolle
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie zu den Themen Frieden und Konflikte forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Nachwuchsforscherinnen und -forscher im Bereich der naturwissenschaftlich-technischen Friedens- und Konfliktforschung.
Gefördert werden Nachwuchsgruppen, die von Postdocs vor Erreichung der Professur oder von Inhaberinnen und Inhabern von Juniorprofessuren geleitet werden. Es können sich bis zu 5 Mitglieder beteiligen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit Schwerpunkt auf Abrüstung und Rüstungskontrolle in den Bereichen chemische, biologische, radiologische und nukleare Waffen, konventionelle Waffensysteme sowie in erweiterten Einsatzbereichen (zum Beispiel Cyberraum, Weltall).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze spätestens bis zum 15.11.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
- vergleichbare Institutionen.
Weitere Voraussetzungen
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie richten die Nachwuchsgruppe mit ihrem Forschungsprojekt an maximal 2 Standorten ein. Einer der beiden Standorte muss eine Hochschule sein.
- Die aufnehmende Einrichtung stellt der Nachwuchsgruppe die erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützt Leitende in allen projektbezogenen Belangen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.