Nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen – in Metropolregionen, Regiopolregionen und interkommunalen Verbünden
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie im Bereich der sozialen und technologischen Innovationen für eine nachhaltige Mobilität forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der nachhaltigen Mobilität mit einem starken regionalen Anwendungsbezug. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Dachmarke „Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft“.
Das BMBF fördert Verbundprojekte, die zu einer partizipativen Gestaltung der Mobilitätswende für mehr Klimaschutz beitragen sowie zu einer Umsetzung entwickelter Lösungen ohne Mobilitätsverluste. Für jedes Projekt ist die Bearbeitung der folgenden Punkte zentral und bindend:
- Entwicklung eines Leitbildes zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität,
- Governance -Strategien in regionalen Transformationsräumen für mehr Nachhaltigkeit,
- Erprobung von Reallaboren mit größerem Raumbezug,
- Wirkungsevaluation,
- Wissenschaftskommunikation.
Ihr Vorhaben adressiert mindestens eines der genannten Themenschwerpunkte und ermöglicht themenübergreifende Ansätze:
- Mobilitätswende in regionalen Transformationsräumen durch Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle: Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Softwarelösungen für ein attraktives, bezahlbares und übergreifendes Mobilitätsangebot sowie Untersuchungen zum Potenzial multimodaler Mobilitätsplattformen,
- Entwicklung ganzheitlicher Mobilitätskonzepte für verschiedene Lebensbereiche: Konzepte für eine nachhaltigere Mobilitätskultur mit einem Fokus auf Nahraumorientierung und Funktionsmischung,
- Energiewende im Verkehr: Integration erneuerbarer Energien im Verkehrs- und Transportsektor.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 5 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 14.6.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Einrichtungen der Kommunen und Länder,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- gesellschaftliche Organisationen, beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Verbundprojekt beinhaltet eine systemische Herangehensweise mit einem inter- und transdisziplinären Forschungsdesign.
- Ihr Verbundvorhaben weist als Verbundkoordination eine antragstellende Kommune als Vertretung auf oder wird von einer Hochschule beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtung als zentraler Antragstellenden geleitet.
- Inklusive Verbundkoordinatorin wird Ihr Verbund aus mindestens 3 Antragstellenden bestehen und es wird mindestens eine Metropolregion/eine Regiopolregion/ein interkommunaler Verbund, eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie weitere Partnerinnen und Partner der Region (Kommunen, Unternehmen, Verbände, zivilgesellschaftliche Organisationen) beteiligt.
- Alle Verbundpartnerinnen und Verbundpartner müssen eine tragende Rolle in dem gewählten Themenfeld haben und entweder die Federführung für einen Themenbereich oder mindestens für ein Arbeitspaket übernehmen.
- Die nichtwissenschaftlichen Akteurinnen und Akteure (Praxispartnerinnen oder Praxispartner) werden auf jeden Fall in den Verbund einbezogen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.