Käte Hamburger Kollegs
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie im Bereich der Geisteswissenschaften ein Käte Hamburger Kolleg einrichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Hochschule bei der Realisierung von Käte Hamburger Kollegs, die in den Geisteswissenschaften neue Forschungsfragen entwickeln und vorantreiben.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in 2 Förderlinien:
- Geisteswissenschaftliche Forschung: Interdisziplinäre Forschung in den Geisteswissenschaften zu innovativen Fragestellungen,
- Transdisziplinäre Forschung: Geisteswissenschaftliche Fragestellungen in der Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren. Die Förderung kann um insgesamt 8 Jahre verlängert werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 2 Millionen pro Jahr.
Wenn Sie ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Bitte nehmen Sie vor Einreichung der Projektskizzen Kontakt mit dem Projektträger auf und reichen eine Interessensbekundung ein.
Fristen
- Vor der Erstellung Ihrer Projektskizze reichen Sie bitte bis spätestens 31.10.2023 eine Interessenbekundung ein.
- Projektskizzen können Sie bis spätestens 15.1.2024 einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Einrichtung in Deutschland haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung eines Kollegs müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein.
- Die Universitäts- beziehungsweise Hochschulleitung muss das Kolleg unterstützen und auf seine Zukunft nach Auslaufen der Förderung in Profil und Struktur eingehen.
- Sie können nur einen Antrag pro Förderlinie einreichen.
- Sie können für transdisziplinäre Forschungsvorhaben ein Verbundprojekt bilden, für das die Partner ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.
Laufende oder in der Vergangenheit geförderte Käte Hamburger Kollegs, sowie unmittelbar aus Großförderung resultierende Forschungsprogramme sind nicht antragsberechtigt.