Kompetenzzentrum digitale Schulentwicklung
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie Gestaltungskonzepte für die digitale Schulentwicklung erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs-, Innovations- und Transferprojekte für die digitale Schulentwicklung.
Gefördert werden Verbundvorhaben, vor allem zu folgenden Themenbereichen:
- Organisationsentwicklung/digitale Schulentwicklung:
- Entwicklung und nachhaltige Verankerung von Konzepten für digital gestützte Bildung auf Schulebene; schulische Medienkonzepte,
- systematische Steuerung von digitalisierungsbezogenen Schulentwicklungsprozessen,
- Gestaltung einer digitalen Schulkultur,
- digitales Schulmanagement und Einsatz digitaler Datengewinnung und -analyse in der Schule, beispielsweise zur Erfassung schulinterner Entwicklungsprozesse.
- Kommunikations- und Kooperationsentwicklung:
- Unterstützung von Kooperation im Kollegium und schulübergreifendes kollaboratives Arbeiten (Kultur des Teilens, Peer Coaching ),
- innerschulische Innovationsnetzwerke,
- Veränderung der Kommunikationspraxis (schulintern und extern, auch beispielsweise mit Eltern),
- Kooperation aus Schulleitungen, Schulaufsicht, Schulträger, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, Wissenschaft,
- Nutzung digitaler Formate in Hinblick auf schulische Kooperationen mit Externen.
- Personalentwicklung/Professionalisierung:
- systematische digitalisierungsbezogene Kompetenzentwicklung bei Lehrkräften, Schulleitung, multiprofessionellen Teams, pädagogischen Führungskräften (im Sinne einer professionellen Entwicklungsgemeinschaft),
- Digital Leadership ,
- schulinterne digitalisierungsbezogene Fort- und Weiterbildungsplanung auch mit dem Fokus auf Möglichkeiten bei der Unterstützung von Inklusion, Umgang mit kultureller Heterogenität und Mehrsprachigkeit.
Die Themenschwerpunkte sind Beispiele und können durch weitere nicht genannte Schwerpunkte mit hoher Relevanz zur Realisierung von digitaler Schulentwicklung erweitert werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .
Fristen
Ihre Projektskizze reichen Sie bitte spätestens zum 31.1.2023 ein
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihre Ergebnisse und die Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsangeboten müssen länderübergreifend anschlussfähig sein.
- Sie sind auf dem Gebiet der Lehrkräftebildung ausgewiesen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.