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Integriertes Treibhausgas-Monitoring System für Deutschland (ITMS)

DLR Projektträger

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
R&D and Higher Education
Germany
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie sich am Aufbau des integrierten Treibhausgas-Monitoring-Systems für Deutschland (ITMS) beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Aufbau eines integrierten Treibhausgas-Monitoring-Systems für Deutschland. In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess wurde das international begutachtete Umsetzungskonzept für die Initiative ITMS ausgearbeitet. Die übergeordnete ITMS-Initiative gliedert sich in die 3 vorgesehenen Entwicklungsphasen „Aufbau“ (2022 bis 2025), „Demonstration“ (2026 bis 2029) und „Übergang zur Operationalisierung“ (2030 bis 2033).

Für den Aufbauprozess sieht die Struktur des ITMS-Konzepts 2 Phasen vor. In einer 1. Phase bearbeiten zentrale Einrichtungen mit unverzichtbarer Expertise und Infrastruktur mehrere Module, die um weitere angrenzende und weiterführende Forschungsfragen ergänzt werden. Mit dieser Bekanntmachung soll in der Aufbauphase das ITMS-Kernprojekt durch weitere assoziierte Forschungsprojekte zu ausgewählten Themenfeldern erweitert werden. Gefördert werden im Rahmen dieser Bekanntmachung bevorzugt Verbundprojekte zu den Modulen „Beobachtung von THG II“ (Modul B II) und „Quellen und Senken II“ (Modul Q&S II)).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei dem beauftragten DLR Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Ihre Projektskizze reichen Sie bitte bis spätestens 31.10.2022 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
  • gesellschaftliche Organisationen, beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände.

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie stimme Ihre Arbeitspläne möglichst eng mit denen der Kernmaßnahme ab.
  • Sie streben eine direkte Zusammenarbeit mit dem bestehenden ITMS-Kernteam an.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
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20 April 2023