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Integration durch Bildung

DLR Projektträger

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Education, Skills Building and Training
Overview

Kurztext

Wenn Sie an der Verbesserung der Bildungsteilhabe in Deutschland mitwirken möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Projekte zur Bildungsteilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte sowie zu einer diversitätssensiblen Gestaltung des Bildungssystems.

Sie erhalten die Förderung als Forschungs-Praxis-Tandem im Rahmen von 2 Förderinitiativen:

  • Förderinitiative A – Forschung und Transfer zu Bildungsangeboten und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte mit mindestens einem der nachfolgenden 4 Aufgabenschwerpunkten:
    • (Weiter-)entwicklung sowie pilothafte Erprobung von Bildungsangeboten und/oder der Eröffnung von Empowermenträumen wie auch weiterer Beratungs- und Begleitangebote für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte,
    • Konzeption und pilothafte Erprobung von Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte in Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsprozessen,
    • Erforschung der Muster, die sich in Bildungsbiographien von Frauen mit Migrationsgeschichte finden lassen, die Barrieren im Bildungssystem eigenständig überwunden haben, sowie Entwicklung und Erprobung von Konzepten, wie solche role models wirksam für das Empowerment von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte genutzt werden können,
    • Entwicklung und pilothafte Erprobung von Ansätzen zur Kompensation von Bildungsbenachteiligung von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte, die im Kontext der Covid-19-Pandemie entstandenen sind.
  • Förderinitiative B – Forschung und Transfer zur Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem mit mindestens einem der nachfolgenden 3 Aufgabenschwerpunkten:
    • (Weiter-)entwicklung und pilothafte Erprobung von Konzepten und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung des diversitätssensiblen Handlungswissens in der Migrationsgesellschaft,
    • Konzeption und pilothafte Erprobung von diversitätssensibel ausgerichteten Schulungs- und Lernmaterialien,
    • Erforschung und wissenschaftlich fundierte (Weiter-)entwicklung von Beratungs- und Begleitstrukturen für Menschen mit Migrationsgeschichte mit dem Ziel, die Entwicklung ganzheitlicher diversitätssensibler Angebotsstrukturen zu befördern.

Zudem fördert das BMBF ein Metavorhaben, das flankierend Forschungshintergründe, Forschungsprozesse und Ergebnisse der Vorhaben beider Förderinitiativen im Sinne einer Synthese zusammenführt sowie in den wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftspolitischen Diskurs zum Thema Integration durch Bildung einbringt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 3 Jahren.

  • Sie erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem beauftragten DLR Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Für fachliche Fragen steht der DLR Projektträger zur Verfügung. Die administrative Umsetzung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte elektronisch bis zum 27.8.2023 und schriftlich bis zum 1.9.2023 (Datum Poststempel) ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • private Forschungseinrichtungen

sowie im Verbund

  • pädagogische Einrichtungen und deren Träger,
  • Stiftungen,
  • Migrantenorganisationen,
  • Beratungsstellen,
  • kommunale oder regionale Bildungsverwaltung oder
  • andere Organisationen, die in der pädagogischen Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Alle Zuwendungsempfangende verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit dem Metavorhaben des Förderprogramms.
  • Im Fall eines Verbundvorhabens ist mindestens ein Zuwendungsempfangender eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Die Verbundkoordination liegt bei der wissenschaftlichen Partnerorganisation.
  • Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
  • Sie nutzen die Ergebnisse nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
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04 September 2023