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IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

DLR Projektträger

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Germany
Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen im Bereich der Elektromobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Projekte zu wirtschaftlichen E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen.

Gefördert werden Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • IKT-basierte Systemansätze und Anwendungen zur Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen,
  • hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich,
  • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen,
  • neue Ladeinfrastruktur-Lösungen speziell für schwere E-Nutzfahrzeuge und
  • IKT-basierte Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Je nach Kategorie ist die Höhe der Förderung festgelegt:

  • industrielle Forschung, maximal EUR 20 Millionen,
  • experimentelle Entwicklung, maximal EUR 15 Millionen,
  • Durchführbarkeitsstudien, maximal EUR 7,5 Millionen.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen jeweils zum 15. September eines Jahres bei dem Projektträger ein.

Das BMWK veröffentlicht, sofern erforderlich, spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Einreichungsstichtag weitere Informationen und Hinweise, die für eine Beteiligung am Wettbewerb erforderlich sind.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Förderfähig sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und öffentliche Einrichtungen und Verbände.
  • Ihr Vorhaben trägt zu marktwirksamen Innovationen bei und verfügt über ein großes Marktpotenzial für Deutschland und Europa.
  • Sie führen das Projekt in der Bundesrepublik Deutschland durch.
  • Sie werden die Ergebnisse vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
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04 November 2023