Gesundheitsforschung – Interdisziplinäre Projekte zur Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Kr
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie neue Ansätze der Datenanalyse zur Nutzbarmachung von onkologischen Daten entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ermöglicht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Bereich der Datenanalyse einen niederschwelligen Zugang zu bestehenden hochqualitativen Daten aus der translationalen, biomedizinischen Krebsforschung und der onkologischen Routineversorgung.
Gefördert werden Verbundprojekte in 3 Modulen:
- Modul 1 – Workshops und Data-Challenge -Projekte/Datathons: Gefördert werden Projekte, die die Durchführung mehrtägiger Workshops in fokussierter und intensiver Arbeitsatmosphäre einschließlich mehrmonatiger Vor- und Nachbereitung umfassen.
- Modul 2 – Projekte des föderierten Lernens: Gefördert werden Projekte, in denen Forschungsgruppen dezentrale Lernansätze verwenden, um gemeinsam datenschutzsensible, über mehrere Standorte verteilte, vorhandene Daten durch gleichberechtigte Partnerinnen und Partner zu analysieren.
- Modul 3 – Erstellung von qualitätsgesicherten Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen: Gefördert werden die Entwicklung und Optimierung von Methoden und Algorithmen der Datenanalyse – insbesondere von Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) – zur Etablierung von qualitätsgesicherten Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum in den Modulen 1 und 3 von normalerweise bis zu 1,5 Jahren und im Modul 2 von normalerweise bis zu 2 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie in den meisten Fällen 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 18.12.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Antragstellende sind durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung zu Themen der biomedizinischen Informatik und der klinischen Krebsforschung ausgewiesen.
- Ihr Projekt zeichnet sich durch eine hohe Qualität der Methodik aus.
- Sie beziehen alle zur Bearbeitung erforderlichen Partnerinnen und Partner aus Wissenschaft und Praxis sowie in angemessen auch Krebspatientinnen und Krebspatienten ein.
- Nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung von präklinischer und klinischer Forschung werden Sie einhalten.
- Sie sind bereit zur Mitwirkung bei Maßnahmen, die im Rahmen der „Nationalen Dekade gegen Krebs“ initiiert werden.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.