Gesundheitsforschung – Entwicklung innovativer Strategien, Werkzeuge, Technologien und Methoden zu Diagnostik und Surveillance bei antimikrobielle
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde bei der Forschung und Entwicklung zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen.
Gefördert werden Forschungsverbünde, die eines der folgenden Ziele zu Diagnostik oder Surveillance verfolgen:
- Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Diagnostik, einschließlich Point-of-care -Diagnostik, die den Einsatz von antimikrobiellen Substanzen ausschließt oder die effektivste antimikrobielle Behandlung zu identifizieren hilft,
- Entwicklung oder Verbesserung existierender Strategien, Technologien, Methoden oder Datennutzungsstrategien zur Unterstützung von One-Health-Surveillance .
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Pro Verbundprojekt stehen normalerweise maximal EUR 300.000 bei einem beziehungsweise EUR 500.000 bei 2 deutschen Partnern pro Konsortium (inklusive Projektpauschale oder Overheads) zur Verfügung.
Das Antragsverfahren ist dreistufig. Zunächst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Projektskizzen und ausführliche Projektbeschreibungen sind über das PT-Outline-Portal beim National Science Centre in Polen einzureichen. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde werden dann in einer 3. Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert.
Das BMBF hat den DLR Projektträger mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte gemeinsam bis zum 7.3.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Die Antragstellenden sind durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen.
- An dem Verbund beteiligen sich mindestens 3 einschlägig qualifizierte Forschungsgruppen, die aus mindestens 3 unterschiedlichen Ländern stammen.
- Ein Verbund darf grundsätzlich maximal aus 6 Forschungsgruppen bestehen.
- Sie beziehen alle zur Bearbeitung erforderlichen Partner aus Wissenschaft und Praxis in das Verbundvorhaben ein.
- Sie halten nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung von präklinischer und klinischer Forschung ein.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.