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Gesundheitliche Chancengleichheit durch gesunde Ernährung und Bewegung (ERA4Health)

DLR Projektträger

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie zum Abbau der gesundheitlichen Ungleichheit innovative Interventionen und Strategien für sozioökonomisch benachteiligte Gruppen erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungsarbeiten, die innovative Interventionen und Strategien für sozioökonomisch benachteiligte Gruppen entwickeln, um die gesundheitliche Ungleichheit abzubauen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Europäischen Partnerschaft „ Fostering a European Research Area for Health “ (ERA4Health).

Das BMBF fördert inter- und transdisziplinäre, transnationale Forschungsverbünde, die ganzheitlich und multidisziplinär ausgerichtet sind. Eines oder mehrere der folgenden Themen sind Gegenstand der Förderung:

  • Bestandsaufnahme der aktuellen Situation vulnerabler Gruppen hinsichtlich des Einflusses der Ernährung und baulichen Umgebung auf körperliche Aktivität,
  • Entwicklung und Erprobung innovativer Interventionen und gezielter Strategien,
  • Evaluierung bestehender Maßnahmen, beispielsweise zur Ermittlung von Hemmnissen und Barrieren bei der Implementierung,
  • Untersuchung der Effizienz von politischen und fiskalen Maßnahmen, beispielsweise von Steuern und Subventionen, die zur Förderung von gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung eingesetzt wurden beziehungsweise werden,
  • Erweiterung der theoretischen Grundlage über die systemischen Hindernisse für Veränderungen, beispielsweise politische, wirtschaftliche und/oder kulturelle Barrieren, um die Wirkung von Interventionen zu erhöhen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 14.3.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen und Träger von Präventionsmaßnahmen,
  • Nichtregierungsorganisationen,
  • zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure,
  • Initiativen,
  • Vereine,
  • Verbände,
  • Kommunen,
  • wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson,
  • Gebietskörperschaften sowie
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie müssen durch einschlägige Vorarbeiten zu den relevanten Themen ausgewiesen sein.
  • Sie können potenzielle ethische Aspekte der durchzuführenden Arbeiten beschreiben und darlegen, wie das Projekt die geltenden Anforderungen der institutionellen, nationalen und EU-Gesetzgebung erfüllen wird.
  • In einem transnationalen Forschungsverbund kooperieren mindestens 3 antragsberechtigte, einschlägig qualifizierte Partnerinnen und Partner, die aus 3 unterschiedlichen Ländern stammen.
  • Ihr Verbund besteht aus maximal 5 Forschungspartnerinnen und Forschungspartnern und pro Verbund ist eine Forschungsgruppe aus Deutschland zugelassen.
  • Ihr Projekt zeichnet sich durch eine hohe Qualität der Methodik aus.
  • Sie halten nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung von präklinischer und klinischer Forschung ein.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.
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20 April 2023