Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie Inhalte des Wissenschaftsjahres 2024 zum Thema „Freiheit“ vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben, Themen und Aspekte des Wissenschaftsjahres 2024 unterschiedlichen Zielgruppen zu vermitteln. Die 3 Themenfelder des Wissenschaftsjahres 2024 – Freiheit sind:
- Was heißt Freiheit im Jahr 2024?
- Freiheit künftiger Generationen
- Freiheit in Europa und weltweit
Sie erhalten die Förderung für folgende analoge, digitale oder hybride Formate der Wissenskommunikation:
- Dialog- und Partizipationsformate,
- Informations- und Vermittlungsformate,
- edukative Vermittlungsformate,
- niedrigschwellige Beteiligungsangebote,
- interdisziplinäre und transdisziplinäre Formate,
- künstlerische und kulturelle Projekte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen EUR 20.000 bis EUR 70.000. Je nach Qualität und Umfang Ihres Vorhabens können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Einrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Antragstellende im nichtwirtschaftlichen Bereich können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem Projektträger DLR ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung von Projektskizze und förmlichem Antrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen bis spätestens 8.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Kultur- und Bildungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung,
- Akademien,
- Volkshochschulen,
- nichtstaatliche Organisationen,
- Kommunen,
- öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit und
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie orientieren Ihr Projekt inhaltlich an den Handlungsfeldern des Wissenschaftsjahres 2024 – Freiheit.
- Sie verfolgen einen trans- und interdisziplinären Ansatz und berücksichtigen verschiedene wissenschaftliche Disziplinen sowie inter- und transdisziplinäre Schwerpunkte.
- Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
- Ihre fachlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben und Kenntnisse zu den Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2024 können Sie nachweisen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Ihr Vorhaben wendet sich an folgende Zielgruppen:
- die interessierte Öffentlichkeit,
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
- Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler,
- Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Zivilgesellschaft, Medien und Politik.