Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen von Veranstaltungen in der empirischen Bildungsforschung
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie Veranstaltungsreihen für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der empirischen Bildungsforschung konzipieren und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei der Konzeption, Organisation und Durchführung sowie der Evaluation von mehrjährigen Veranstaltungsreihen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.
Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte im Bereich der empirischen Bildungsforschung. Ihre Veranstaltungsreihen bauen aufeinander auf oder beziehen sich auf mehrere Veranstaltungsmodule und richten sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs
- von der Ebene der Masterstudierenden bis hin zu Postdoktoranden,
- aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Disziplinen der empirischen Bildungsforschung in Deutschland.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens bis zu 3 Jahren.
- Sie können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Eine Veranstaltungsreihe wird meistens mit bis zu EUR 120.000 gefördert.
Das Förderverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei dem DLR Projektträger ein. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 28.10.2022 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Projektleitende sind durch einschlägige Expertise in der empirischen Bildungsforschung sowie der Durchführung von Weiterbildungsangeboten/-veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ausgewiesen.
- Im Fall eines Verbundprojekts bewerben sich die Teilnehmenden gemeinschaftlich und benennen innerhalb des Verbunds eine Koordinatorin oder einen Koordinator.
- Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Von der Förderung ausgenommen sind grundständige Methodenkurse, wie Einführungen in qualitative oder quantitative Methoden, zu einzelnen Standardmethoden der empirischen Bildungsforschung, Kurse in SPSS, MaxQDA, Mplus oder sonstigen Standardprogrammen.