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Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation – Innovative Frauen im Fokus

DLR Projektträger

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Germany
Community Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Gleichbehandlung von Frauen in Forschung und Wissenschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Forschungs- und Umsetzungsprojekte, die wissenschaftliche Leistungen von Frauen, ihre innovativen Ideen und Errungenschaften sichtbarer machen.

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben mit Modellcharakter, beispielsweise

  • Projekte, die Strukturbedingungen und Mechanismen untersuchen,
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte zur wissenschaftlichen Zitations- und Publikationspraxis,
  • Maßnahmen, die Rollenvorbilder sichtbar machen, zum Beispiel mit gendersensiblen Identifizierungs- und Orientierungsangeboten zur Berufs- und Karrieregestaltung,
  • Projekte zur Anbahnung oder Stärkung der Zusammenarbeit von wissenschaftlichen und medienschaffenden Einrichtungen,
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte, welche innovative Leistungen und Erfolge bisher nicht oder wenig bekannter Frauen untersuchen und/oder medial aufbereiten,
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte, welche die (Unter-)Repräsentanz von Frauen als Leistungsträgerinnen untersuchen,
  • Forschungsprojekte zu den geschlechtsspezifischen Wirkungen der durch erhöhte Sichtbarkeit verstärkten Exponiertheit,
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zum Themenfeld „Sichtbarkeit von Frauen“ in allen Fachgebieten der Wissenschaft, Forschung und Innovation.

Zudem soll ein Metavorhaben als Einzelvorhaben die geförderten Vorhaben vernetzen und den fachlichen Austausch fördern sowie öffentlichkeitswirksame Maßnahmen unterstützen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

  • für Forschungs- und Umsetzungsprojekten für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren und
  • für die Förderung des Metavorhabens für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren.

Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Antragsverfahren ist

  • für Forschungsprojekte und Umsetzungsmaßnahmen einstufig und
  • für das Metavorhaben zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein.

Ihren Förderantrag inklusive einer Vorhabenbeschreibung beziehungsweise Ihre Projektskizze reichen Sie bitte bei dem DLR Projektträger ein.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Forschungs- und Umsetzungsvorhaben: Sie können spätestens zum 31.10.2023 Ihren Antrag einreichen.
  • Metavorhaben: Ihre Projektskizze konnten Sie bis zum 30.6.2021 einreichen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Verbände,
  • Stiftungen,
  • Träger von Bildungseinrichtungen,
  • Kulturstätten sowie
  • andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie verfügen über ausgewiesene Kompetenzen in der frauen- und/oder genderspezifischen Forschung und stellen den nachhaltigen Transfer der Ergebnisse sicher.
  • Ihr innovatives Projekt fällt nicht in die Kompetenz der Länder.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie verwerten die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
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03 November 2023