Forschungsvorhaben im Themenfeld Wissenschaftskommunikation
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie einen Beitrag zum vertieften Verständnis von Wissenschaftskommunikation leisten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Einzel- und Verbundvorhaben der Grundlagenforschung und auch der anwendungsbezogenen Forschung im Bereich der Wissenschaftskommunikation.
Gefördert werden Forschungsprojekte, die in ihrer Forschung auf bedeutsame gesellschaftlich-wissenschaftliche Problemlagen fokussieren und dabei relevante und zukunftsweisende Themenfelder adressieren:
- Gesellschaftlich-wissenschaftliche Problemlagen, dies umfasst Themen/Themenkomplexe, die mit einer hohen gesellschaftlichen Betroffenheit und politischem Handlungsdruck einhergehen,
- Themenfelder der Wissenschaftskommunikationsforschung, die ein oder mehrere der folgenden Themenfelder adressieren:
- Funktionen und Zielgrößen von Wissenschaftskommunikation,
- Arenen der Wissenschaftskommunikation,
- Veränderungen im Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Sie erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Für Einzelvorhaben erhalten Sie bis zu EUR 600.000.
- Für Verbundvorhaben erhalten Sie bis zu EUR 1 Million, inklusive der zu beantragenden Projektpauschale.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizzen bitte bis spätestens 2.3.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
- weitere Einrichtungen mit Bezug zur Wissenschaftskommunikation.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben können Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz nutzen.
- Sie unterstützen die Durchführung von Begleitmaßnahmen zu dieser Förderaktivität, beispielsweise Kick-off-Treffen und Workshops.
- Sie beteiligen sich an Begleitmaßnahmen oder entwickeln eigene zusätzliche Maßnahmen zum wissenschaftlichen Transfer innerhalb der geförderten Projekte sowie zum Transfer in die Wissenschaftskommunikationspraxis.
- Die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte stellen Sie in weitergabefähiger Form auf der Basis gängiger Standards einer geeigneten Einrichtung/einem Forschungszentrum zur Verfügung.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.