Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie im Rahmen gemeinsamer deutsch-ukrainischer Forschungsprojekte mit Pilotcharakter arbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsprojekte in internationaler Zusammenarbeit mit der Ukraine.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte zu den nachfolgenden Schwerpunktthemen:
- Digitalisierung und Informationstechnologien,
- Biotechnologien und Gesundheitsforschung,
- neue Materialien und Fertigungstechnologien,
- Sozial- und Geisteswissenschaften (interdisziplinärer Ansatz).
Das BMBF unterstützt auch Projektvorschläge zu den Zielen des „European Green Deal“, vor allem Vorhaben in Grundlagen- und angewandter Forschung in folgenden Bereichen:
- Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung (einschließlich sozialer Nachhaltigkeit),
- Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Landnutzung,
- saubere, erschwingliche und sichere Energie.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 2 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Der Zuschuss beträgt normalerweise maximal EUR 80.000.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 22.6.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Vorhaben weist eine hohe Praxisrelevanz auf und zeigt Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft.
- Sie leisten mit Ihrem Projekt einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissens- und Wirtschaftsstandorte Deutschland und Ukraine in einem der Themenbereiche sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in beiden Ländern.
- Ihr Projekt dient der Vorbereitung von Folgeaktivitäten und der Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partnerinnen und Partner in der Ukraine.
- Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz sowie in der Ukraine nutzen.
- Sie arbeiten mit mindestens einer antragsberechtigten urkainischen Projektpartnerin oder einem antragsberechtigten urkainischen Projektpartner zusammen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.