Fachnetzwerk für kommunales Bildungsmanagement
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie sich am Auf- und Ausbau eines kommunalen Bildungsmanagements beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt den Auf- und Ausbau eines kommunalen Bildungsmanagements sowie die Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort.
Das BMBF fördert regional arbeitende Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement (REAB) sowie bundesweit wirkende unterstützende Fachstellen. Gemeinsam bilden diese ab dem Jahr 2024 das Fachnetzwerk der „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ (TI). Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben:
- Regional arbeitende Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement (REAB):
- Kommunalberatung und Begleitung interessierter Kommunen bei der Entwicklung einer analog-digital vernetzten Bildungslandschaft mit thematischen Schwerpunkten,
- Etablierung geeigneter Formate für den inter- und intrakommunalen Austausch und Transfer,
- Unterstützung des Fachdiskurses durch Fachveranstaltungen und eigene Publikationen.
- Bundesweit wirkende unterstützende Fachstellen:
- Erarbeitung und adressatengerechte Aufbereitung fachlicher Expertisen und Materialien für den Wissenstransfer in kommunale Bildungslandschaften,
- Unterstützung der REAB,
- einzelfallbezogene Mitwirkung an Veranstaltungen und Diskursen der REAB und des Fachnetzwerks für kommunales Bildungsmanagement insgesamt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 4 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 31.3.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Vereine,
- Stiftungen,
- Bildungsinstitutionen,
- einschlägige wissenschaftliche Einrichtungen aus der Transfer-, Kommunal- oder Bildungsforschung sowie vergleichbare Institutionen, einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie müssen einschlägige Erfahrungen und Kompetenzen für die Projektumsetzung besitzen.
- Sie verpflichten sich die Begleitstrukturen des BMBF-Programms aktiv zu unterstützen und arbeiten mit den jeweils beauftragten Dienstleistern beziehungsweise geförderten Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern zusammen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.