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Computerspieleförderung des Bundes

DLR Projektträger

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Summary
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For profit
Germany
Arts, Culture and Heritage Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie ein Computerspiel entwickeln und produzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei der Entwicklung und Produktion von Computerspielen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Entwicklungsstadien eines interaktiven Computerspiels:

  • Entwicklung eines Prototyps und
  • Produktion, damit sind die Entwicklung und Herstellung gemeint.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten des Projekts.

  • Für die Entwicklung eines Prototyps müssen Ihre Entwicklungskosten zwischen EUR 30.000 und EUR 400.000 liegen.
  • Für die Produktion eines Computerspiels müssen die Kosten, die gefördert werden können, mindestens EUR 100.000 betragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und der Höhe der Kosten.

Vor Beginn Ihres Vorhabens reichen Sie bitte Ihren Antrag nach einem Förderaufruf des BMDV ein.

Der DLR Projektträger bietet regelmäßig virtuelle Beratungsseminare zur „Computerspieleförderung des Bundes“ an.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen, die juristische Person sind und
  • die Entwicklung des Spiels verantwortlich leiten und prägen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Mindestkriterien des Kulturtests erfüllen.
  • Ihr Computerspiel erhält eine Alterskennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz.
  • Sie müssen bereit sein, sich zu vernetzen, mit anderen zu kooperieren und an Veranstaltungen teilzunehmen.
  • Außerdem müssen Sie sich an Maßnahmen zur Evaluation beteiligen. Sie stellen Informationen zur Verfügung, anhand derer der Erfolg Ihres Projekts bemessen werden kann.
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Von der Förderung ausgenommen sind zum Beispiel

  • Einzelpersonen,
  • Vereine,
  • projektbezogene Gründungen,
  • Unternehmen ohne vollzogene Gründung und Personengesellschaften.
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20 April 2023