Bildungskommunen
DLR Projektträger
Kurztext
Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt Ihr Bildungsmanagement verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Bildungslandschaft, von der Digitalisierung über den Aufbau neuer Kooperationen und Angebote hin zum Ausbau zukunftsträchtiger Bildungsthemen.
Gefördert werden Einzelvorhaben zum datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement und zum Auf- und Ausbau von analog-digital vernetzten und thematisch vertieften Bildungslandschaften. Das Förderangebot ist modular aufgebaut. Abhängig von den regionalen spezifischen Herausforderungen kann das Förderangebot differenziert werden. Vorgesehen sind 3 Module.
- Modul 1: Datenbasierte kommunale Bildungsmanagements (DKBM),
- Modul 2: Vernetzte Bildungslandschaften,
- Modul 3: Aufbau thematischer Schwerpunkte in der Bildungslandschaft:
- Kulturelle Bildung,
- Demokratiebildung/Politische Bildung,
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE),
- Integration durch Bildung und Inklusion,
- Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 4 Jahren.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die nationale Kofinanzierung kann grundsätzlich durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden.
Das Verfahren ist einstufig. Für fachliche Fragen steht der DLR Projektträger zur Verfügung. Die administrative Umsetzung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Ihren Förderantrag reichen Sie bitte zu den Vorlageterminen 31.3.2022, 30.6.2022, 30.9.2022, 31.12.2022, 31.3.2023, 30.6.2023, 30.9.2023 und der 31.12.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie bearbeiten zunächst die Module 1 und 2 vollständig und wählen aus Modul 3 mindestens eines der genannten Schwerpunktthemen.
- Die Module können in ihrer Kombination als kohärentes Gesamtkonzept im Sinne der Förderziele zusammenwirken.
- Sie werden in allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung die Grundsätze Gleichstellung der Geschlechter und der Antidiskriminierung integrieren und/oder als spezifischen Ansatz sicherstellen.
- Ihre Kofinanzierung des Vorhabens ist gesichert.