Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU
DLR Projektträger Gesellschaft, Innovation, Technologie Digitalökonomie Mittelstand
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrem Projekt erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Ihren Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten.
Dies ist in 2 Modulen möglich:
- Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, wie zum Beispiel Implementierungen digitaler Technologien durch Dritte insbesondere Hardware und Software, die der Vernetzung Ihres Unternehmens dient (datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Sensorik, 3D-Druck)
- Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden, insbesondere um Ihre Belegschaft im Umgang mit digitalen Technologien zu qualifizieren, beispielweise zur Digitalen Transformationen oder Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens EUR 50.000 für Einzelunternehmen und kann auf bis zu EUR 100.000 erhöht werden, wenn Sie als Unternehmen im Rahmen einer Wertschöpfungskette beziehungsweise eines Wertschöpfungsnetzwerks Ihren Antrag stellen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Anträge bis zum 31.12.2021 bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte und
- für Anträge ab dem 1.1.2022: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte.
Eine erhöhte Förderung (Bonusprozentpunkte) erhalten:
- mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette beziehungsweise in einem Wertschöpfungsnetzwerk, die gleichzeitig investieren: plus 5 Prozentpunkte
- Investitionen in die Qualifizierung und in Technologien mit dem Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz: plus 5 Prozentpunkte
- Unternehmen in strukturschwachen Regionen: plus 10 Prozentpunkte
Ihre individuelle Förderquote steigt maximal um 20 Prozent, auch wenn Sie alle 3 Tatbestände für eine Erhöhung erfüllen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme online über das Antragstool beim BMWK oder dem von ihm beauftragten Projektträger ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Handwerksunternehmen und
- Angehörige der freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Investitionen müssen in Deutschland erfolgen.
- Sie müssen einen Digitalisierungsplan erstellen.
- Weiterbildungsanbietende müssen die Zertifizierung für Qualifizierungsmaßnahmen, eine gesetzliche Anerkennung oder Belege für die Qualitätssicherung des Angebots nachweisen.
- Weiterbildungsanbietende müssen durch räumliche, technische und personelle Ausstattung eine erfolgreiche Weiterbildung erwarten lassen und eine mehrjährige Stetigkeit muss vorhanden sein.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigen Sie zwischen 3 und 499 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Sie als Antragstellerin oder Antragsteller haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.