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Kulturpaket III: Open Air-Festivalprogramm INS FREIE! 2

Diehl + Ritter

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Hessen
Arts, Culture and Heritage Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Jahr 2022 kulturelle Freiluftveranstaltungen unter coronakonformen Bedingungen in Hessen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von Freiluftspielstätten im Rahmen des Kulturpakets III bei der Durchführung von kulturellen Darbietungen. Sie erhalten die Förderung für Veranstaltungsreihen und Festivals in allen kulturellen Bereichen, zum Beispiel Konzerte, Musikdarbietungen, Theateraufführungen und auch Filmvorführungen, Lesungen und Vorträge.

Sie erhalten die Förderung für Veranstaltungen zwischen dem 1.5.2022 und dem 31.10.2022.

Sie erhalten die Förderung in 2 Förderlinien:

  • Förderlinie A: Open-Air-Veranstaltungen mit einer Fördersumme von mindestens EUR 10.000 bis zu maximal EUR 250.000
  • Förderlinie B: Open-Air-Kino und Autokino-Veranstaltungen

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • in Förderlinie A bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 250.000 pro Projekt,
  • in Förderlinie B bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Antragsportal bei der vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst beauftragten gemeinnützigen Unternehmergesellschaft Diehl + Ritter ein.

Anträge für einen Förderung von Open-Air-Kinos und Autokinos richtet die HessenFilm und Medien GmbH formlos an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Als Veranstalterin oder Veranstalter wenden Sie sich an das Film- und Kinobüro Hessen e.V.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • für die Förderlinie A Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturprogrammen im Freilichtbereich in jeder Rechtsform, die ihren Sitz in Hessen haben, und
  • für die Förderlinie B die HessenFilm und Medien GmbH.

Die Förderung im Rahmen der Förderlinie A ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bieten und in der Lage sein, die Verwendung der Zuwendung bestimmungsgemäß nachzuweisen sowie Ihre finanzielle Eigenleistung an der Gesamtfinanzierung (normalerweise 20 Prozent) zur Realisierung des Vorhabens zu erbringen.
  • Sie müssen ein regelmäßiges, möglichst spartenübergreifendes und kooperatives Bühnenprogramm anbieten.
  • Sie müssen ein aussagekräftiges Konzept, einen klar strukturierten Spielplan und einen nach Technikkosten und künstlerischen Kosten gegliederten Kosten- und Finanzierungsplan vorlegen und vor allem hessische Künstlerinnen und Künstler und Gruppen einbeziehen.
  • Eine Fortführung der Veranstaltung über das Jahr 2022 hinaus muss in Planung sein.
  • Die Veranstaltungsserie muss mindestens 1 Monat dauern.
  • Sie erhalten keine Förderung für Einzelvorhaben.

Für die Förderlinie B (Open-Air-Kinos und Autokinos) gilt:

  • Die Veranstaltung muss normalerweise in Zusammenarbeit mit einer Kinobetreiberin oder einem Kinobetreiber zustande kommen.
  • Kinobetreiberinnen und -betreiber müssen im Rahmen der Open-Air-Veranstaltung die Möglichkeit haben, für das Kino in geeigneter Weise zu werben.
  • Das Programm soll hauptsächlich europäische Filme zeigen.
  • Die Projektion muss in technischer Hinsicht Kinoqualität haben.

Sie erhalten keine Förderung für

  • Immobilienerwerb,
  • aus den Proje kten entstehende Fol gekosten,
  • Bewirtungskosten sowie
  • laufende nicht projektbezogene Sach - und Personalausgaben.
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17 July 2023