Kulturelle Filmförderung: Verleihförderung für programmfüllende, künstlerisch anspruchsvolle Filme beantragen
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Kurztext
Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.
Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu EUR 50.000 für Ihren Film erhalten.
Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.
Ihren Antrag auf Verleihförderung müssen Sie schriftlich stellen.
Fristen
Die Einreichfristen sind auf der Homepage veröffentlicht.
rechtliche Voraussetzungen
Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie
- gewerblicher Filmverleiher sein,
- einen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder
- eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.
Damit der Verleih Ihres Filmes gefördert werden kann, müssen in der Regel weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Film ist programmfüllend:
- bei Spielfilmen und Dokumentarfilmen: mindestens 79 Minuten),
- bei Kinderfilmen: mindestens 59 Minuten
- künstlerisch anspruchsvoll,
- entspricht den Förderungszielen der Filmförderungsrichtlinie der BKM,
- die Fördermittel dienen der Deckung von Vorkosten, etwa der Kosten der Herstellung von Kopien und von Werbemaßnahmen im Inland;
- Sie beteiligen sich mit einem Eigenanteil von mindestens 30 Prozent an den Herausbringungskosten;
- Der Hersteller des Films hat die Sperrfristen nach dem Filmförderungsgesetz zu beachten;
- Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die einen mehrheitlich deutsch finanzierten Film bescheinigt.