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Kulturelle Filmförderung: Förderung Drehbuchentwicklung für programmfüllende Spielfilme beantragen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

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For profit
Individuals
Germany
Arts, Culture and Heritage Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie ein gutes Drehbuch von künstlerischer Qualität für einen Spielfilm entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Volltext

Als Autorin oder Autor eines Spielfilms können Sie Filmfördermittel beantragen, um ein Drehbuch zu erstellen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Gefördert werden kann

  • die Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs mit künstlerischer Qualität für programmfüllende Spielfilme (mindestens 79 Minuten).

In der Regel können Sie eine Förderung als Zuschuss von bis zu EUR 30.000 erhalten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 50.000. Die Förderung besteht aus 2 Teilen:

  • Mit der 1. Grundförderung von bis zu EUR 15.000 erstellen Sie eine 1. Drehbuchfassung.
  • Daran schließt sich die Fortentwicklungsförderung mit bis zu weiteren EUR 15.000 an.

Beantragt wird stets die volle Fördersumme in Höhe von EUR 30.000.

Die Fortentwicklungsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie nachweisen, dass

  • eine herstellerin oder ein Hersteller Ihr Drehbuch ernsthaft verfilmen will und
  • bereit ist, mindestens EUR 10.000 in die Finanzierung einzubringen.

Wenn Sie Ihr Drehbuch erstellen, müssen Sie mit einer vom BKM beauftragten Autorenberatungsstelle zusammenarbeiten, dem Drama Department. Die Stelle kann der BKM in Absprache mit Ihnen begleitende Fördermaßnahmen, die das Drehbuch verbessern können, empfehlen.

Sie können die Drehbuchförderung nicht erhalten, wenn bereits eine andere Stelle Ihr Vorhaben in der entsprechenden Entwicklungsstufe fördert. Erlaubt sind aber Förderungen von anderer Stelle für Projektentwicklung oder Produktionsvorbereitung, wenn die Förderungen nicht die Drehbuchentwicklung betreffen.

Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich beim Bundesarchiv und zusätzlich per E-Mail bei der BKM (drehbuch@bkm.bund.de) stellen.

Eligibility

Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang.

rechtliche Voraussetzungen

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie erste Erfolge als Autorin oder Autor im Bereich Drehbuch oder Literatur vorweisen, entweder durch

  • ein verfilmtes Spielfilmdrehbuch von mindestens 59 Minuten Länge, das im Kino, Fernsehen oder auf Festivals gezeigt wurde oder
  • ein aufgeführtes Theaterstück, einen veröffentlichten Roman oder andere längere literarische Veröffentlichungen außerhalb des Selbstverlags, oder
  • eine national oder international bedeutsame Auszeichnung oder Nominierung, die Sie mit Ihrem Drehbuch für ein kurzes oder programmfüllendes Spielfilmvorhaben erhalten haben.

Ihr Projekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • deutschsprachiges Drehbuch mit künstlerischer Qualität für programmfüllenden Spielfilme
  • Es wird noch nicht von anderer Stelle in derselben Entwicklungsstufe gefördert.
  • Sie besitzen die Rechte am Stoff.
  • Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht mit dem Drehbuch begonnen.
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04 November 2023