Kulturelle Filmförderung: Bewerbung Kinoprogrammpreis
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Kurztext
Bewerben Sie sich mit Ihrem Kino für den Kinoprogrammpreis.
Volltext
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Kinoprogrammpreise. Mit dem Preis werden Kinos mit einem kulturell herausragenden Jahresfilmprogramm ausgezeichnet.
Jahresfilmprogramme sind dann hervorragend, wenn sie
- einen besonders hohen Anteil an deutschen und europäischen Filmen haben und
- diese Filme künstlerische Qualität haben.
Im Rahmen des Kinoprogrammpreises vergibt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) folgende Auszeichnungen und Prämien:
- bestes Jahresfilmprogramm: EUR 20.000
- weitere hervorragende Jahresfilmprogramme: EUR 15.000
- hervorragende Jahresfilmprogramme: EUR 10.000
- besonders gute Jahresfilmprogramme: EUR 7.500
- Sonderpreis bestes Kinder- und Jugendfilmprogramm: EUR 10.000
- Sonderpreis bestes Kurzfilmprogramm: EUR 10.000
- Sonderpreis bestes Dokumentarfilmprogramm: EUR 10.000
- je nach Abstufung:
- Sonderpreis Kinder- und Jugendfilm: EUR 2.500 oder EUR 5.000
- Sonderpreis Kurzfilm: EUR 2.500 oder EUR 5.000
- Sonderpreis Dokumentarfilm: EUR 2.500 oder EUR 5.000
Kinos, die für das Antragsjahr vom Staat finanziell unterstützt werden, können sich nicht für den Kinoprogrammpreis bewerben. Außer die erhaltene Unterstützung ist so gering, dass das Kino einem kommunalen Kino nicht wirtschaftlich gleichzusetzen ist.
Sie können sich für mehrere Auszeichnungen bewerben. Ihre Bewerbung reichen Sie beim Referat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Hinweis Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt weitere Preise und Förderungen zur Unterstützung der deutschen Filmlandschaft.
Fristen
Einreichen der Bewerbung: bis zum 28.2. eines Jahres
rechtliche Voraussetzungen
Bewerbungen können einreichen:
- Inhabende gewerblicher und ortsfester Kinos in Deutschland
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Kino muss mindestens 275 Vorführungen nachweisen können.
- Ihr Kino muss mindestens 9 Monate Spielbetrieb nachweisen können.