IT-Sicherheit in der Wirtschaft – Transferstelle Cybersicherheit und Fokusprojekte
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Kurztext
Wenn Sie mit einem Vorhaben kleine und mittlere Unternehmen im Bereich IT- und Cybersicherheit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Vorhaben, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Handwerksbetrieben und Start-ups dabei helfen, ihr IT-und Cybersicherheitsniveau nachhaltig zu erhöhen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden 2 Handlungsfeldern:
- Einrichtung und Betrieb einer bundesweiten Transferstelle „Cybersicherheit“
- Einzel- und Verbundprojekte (Fokusprojekte), die Wissen und Handlungskompetenz in allen Teilbereichen der Cybersicherheit in KMU, Handwerksbetrieben und Start-ups erhöhen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie erhalten für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren (Transferstelle) oder bis zu 3 Jahren (Fokusprojekte)
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten oder
- bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze beim Projektträger, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), zu festgesetzten Fristen einreichen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem des DLR.
Fristen
- Projektskizzen für die Einrichtung und den Betrieb der Transferstelle können Sie bis zum 10.12.2022, 12:00 Uhr, einreichen.
- Projektskizzen für Einzel- oder Verbundprojekte können Sie jährlich zum 1.2. und zum 1.8., erstmalig zum 1.8.2023, 12:00 Uhr einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen, zum Beispiel
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Vereine und Verbände,
- Wirtschaftsförderer,
- Kammern sowie
- Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften.
Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhalten, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- nichtwirtschaftlich tätig sein,
- Ihre Ergebnisse und Angebote öffentlich zugänglich machen und
- über die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Durchführung des Projekts verfügen.
Die Partnerinnen und Partner eines Verbundprojekts müssen ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung dokumentieren.
Ihr Vorhaben darf bei Antragstellung nicht von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.