|GRANTWAY
EN

Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022

Deutscher Verband für Archäologie e.V.

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Germany
Arts, Culture and Heritage Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie das kulturelle Erbe in ländlichen Räumen bewahren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ( BKM ) fördert Sie als regionales Museum, Freilichtmuseum, archäologischen Park oder Träger von Bodendenkmalstätten mit Mittel aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE).

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Es können sowohl einzelne Maßnahmen sowie auch mehrere Maßnahmen finanziert werden, die folgende Zwecke erfüllen:

  • Barrierefreiheit,
  • Brandschutz,
  • Erhalt von und Zugang zu Baudenkmalen,
  • Erhalt von und Zugang zu Bodendenkmalen,
  • Erhalt von Ausstellungsräumen,
  • Ausstellungsmodernisierung,
  • Verwaltung und Organisation,
  • Durchführung von Veranstaltungen,
  • Nutzflächenerweiterung,
  • Vermittlung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 25.000.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte über das digitale Antragsverfahren bei dem Deutschen Verband für Archäologie e.V. ein. Sie dürfen pro Einrichtung nur einmalig einen Antrag auf Förderung stellen.

Eligibility

Fristen

Sie dürfen mit Ihren Maßnahmen mit Zustellung des Weiterleitungsvertrags beginnen. Die Maßnahmen müssen spätestens am 31.12.2022 beendet sein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise GmbH, Vereine, Körperschaften und Stiftungen.

Zu den förderfähigen Einrichtungen zählen insbesondere:

  • Heimatmuseen,
  • Heimatstuben und vergleichbare Dritte Orte,
  • Orts- oder Stadtmuseen,
  • öffentlich zugängliche Sammlungen im Privatbesitz, wie etwa in Burgen, Schlössern und Vergleichbarem,
  • Freilichtmuseen, archäologische Parks und Vergleichbares,
  • archäologische Stätten und Bodendenkmale,
  • öffentlich zugängliche Baudenkmale mit Fundpräsentation beziehungsweise Vermittlungskonzept,
  • Museen mit Themen der Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei.

Weitere Voraussetzungen:

  • Der Ort Ihrer Maßnahme muss im ländlichen Raum mit meistens bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegen und ländlichen Charakter besitzen. Bei mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können Sie den ländlichen Charakter Ihres Ortes im Antrag begründen.
  • Sie beachten bei allen Anschaffungen die Zweckbindungsfrist von 10 Jahren, für Informationstechnik gilt eine Zweckbindungsfrist von 4 Jahren.

Von der Förderung ausgenommen sind

  • Forschungsprojekte, Maßnahmen ohne kulturhistorischen Bezug, dauerhafte Personalkosten oder Investitionen, die keinen nachhaltigen Mehrwert für die jeweilige Einrichtung haben sowie
  • Maßnahmen, die eine wesentliche Veränderung der baulichen Substanz darstellen sowie Kauf eines Grundstücks oder Gebäudes.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
20 April 2023