Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus)
Deutsche Rentenversicherung Bund
Kurztext
Wenn Sie die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten zur Teilhabe von Geflüchteten am Arbeitsmarkt in Deutschland.
Ihre Maßnahmen richten sich an folgende Zielgruppen:
- Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis,
- Personen mit einer Aufenthaltsgestattung,
- Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen, temporäre Arbeitsverbote sind unschädlich.
Gefördert werden Maßnahmen zu 2 Einzelzielen, die beide bedient werden müssen:
- Einzelziel (1) – passgenaue auf die Teilnehmenden bezogene Maßnahmen:
- Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe, beispielsweise o stufenweise und nachhaltige Aufnahme einer Beschäftigung und/oder Ausbildung o Aufnahme oder Wieder-Aufnahme der Schule, um einen Schulabschluss zu erhalten o Begleitung des Übergangs Schule-Beruf
- frühzeitiger Erhalt, Erhöhung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
- Einzelziel (2) – Strukturelle Maßnahmen für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Betriebe sowie für sonstige Stellen für einen strukturell verbesserten Zugang der Zielgruppe zu Arbeit oder Bildung
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 4 Jahren.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die nationale Kofinanzierung kann grundsätzlich durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden.
Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Interessenbekundung elektronisch ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Im gesamten Förderzeitraum sind 2 Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geplant.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
- rechtsfähige Personengesellschaften, beispielsweise
- freie und öffentliche Einrichtungen,
- Kommunen,
- Träger der freien Wohlfahrtspflege,
- sonstige gemeinnützige Träger,
- Unternehmen,
- Forschungseinrichtungen,
- Verbände.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.
- Sie können als Antragstellende Ihre fachlich-inhaltliche sowie administrative Befähigung darlegen und stellen eine zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung sicher.
- Sie beteiligen im Kooperations- oder Projektverbund Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit.
- Sie ersetzen keine anderen Aktivitäten, die aus nationalen Mitteln, ESF-Plus- oder anderen EU-Programmen finanziert werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt