Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung der Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit (INQA-Coaching)
Deutsche Rentenversicherung Bund
Kurztext
Wenn Sie sich als Unternehmen zu einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik oder zur Innovationsfähigkeit professionell beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Beratung erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und bei der Einbindung Ihrer Mitarbeitenden in die Innovationsentwicklungen Ihres Unternehmens. Das BMAS fördert einen bundesweit flächendeckenden Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Das Programm „INQA-Coaching“ umfasst die Programmzweige:
- INQA-Beratungsstellen (IBS):
- INQA-Beratung und administrative Begleitung der KMU,
- Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit der Beratung,
- Programmunterstützung,
- Bewerbung des Programms in der Region.
- Coachings für KMU: beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen. Hierfür ist ein 3-stufiger Beratungsprozess vorgesehen.
- In einer IBS findet Ihre Erstberatung statt. Es wird zunächst Ihre Förderfähigkeit geklärt und je nach Bedarf ein Beratungsscheck für die Prozessberatung ausgestellt oder auf ein anderes regionales Angebot verweisen.
- Der Beratungsscheck ermöglicht ein Coaching. Das Coaching ist eine weiterführende Prozessberatung im Umfang von maximal 12 Beratungstagen.
- In der IBS findet 6 Monaten nach der Prozessberatung ein Ergebnisgespräch statt. Durch die Erstberatungsstellen werden die umgesetzten Maßnahmen bilanziert.
- Übergeordnetes Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching: Das ÜZ unterstützt als INQA-Coaching-Programmkoordinierungszentrum die Vernetzung einzelner Akteure im Programm. Zudem vernetzt das ÜZ Akteure untereinander und mit anderen Programmen und stellt die Qualität der Beratung sicher.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Für die verschiedenen Programmzweige beträgt der Zuschuss:
- Für IBS:
- Maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
- Die Eigenbeteiligung beträgt meistens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
- Für Coachings für KMU:
- Coachings umfassen maximal 12 Beratungstage à 8 Stunden.
- Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal EUR 1.200 (netto). Pro Beratungstag erhalten Sie maximal 80 Prozent des Tageshöchstsatzes (ESF Plus- und Bundesmittel).
- 20 Prozent des förderfähigen Honorars müssen Sie als Eigenmittel in Form von Barmitteln aufbringen.
- Für ÜZ:
- Sie erhalten maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
- Mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind vom Antragstellenden als Eigenanteil aufzubringen.
Das Antragsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Programmzweig. Das Antragsverfahren ist
- für IBS und ÜZ zweistufig. Zu der Richtlinie werden zusätzlich Aufrufe für IBS und ÜZ veröffentlicht. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung ein.
- für Coachings einstufig. Der Antrag muss innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Coachings bei der Bewilligungsstelle eingehen.
Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Im gesamten Förderzeitraum sind mehrere Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geplant.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für die Programmzweige
- IBS und ÜZ
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
- rechtsfähige Personengesellschaften, beispielsweise Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bildungswerke;
- Coachings für KMU:
- rechtlich selbstständige KMU,
- Angehörige der Freien Berufe und
- gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.
- Ihr Personal verfügt über Qualifikationen und Kenntnisse für die Projektdurchführung.
- Sie haben die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt.
- Für Coachings für KMU gilt:
- Die Beratungsleistungen werden nur von autorisierten Coaches und nach Maßgabe der methodischen Vorgaben durchgeführt.
- Sie beziehen Ihre Beratungsleistungen auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf, der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs steht.
- Sie führen das Coaching direkt vor Ort im Betrieb durch und beteiligen die betriebliche Interessenvertretung (falls vorhanden) und die Beschäftigten.
- Das beratende Unternehmen ist seit mindestens 2 Jahren am Markt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.