Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Kurztext
Wenn Sie in deutsch-internationalen Projekten gemeinsam mit internationalen Partnerinstitutionen Forschungsaktivitäten im Bereich der Gesundheitsversorgung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Forschungsaktivitäten, deren Fokus auf der Kompetenzentwicklung in der Gesundheitsversorgung in den Partnerländern liegt.
Gefördert werden Forschungsarbeiten, die die Gesundheitsversorgung in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens nachhaltig verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 200.000 für maximal 2 Jahre.
Ihren Antrag stellen Sie bitte im Rahmen der jährlichen Ausschreibung elektronisch über das Antragsportal bei der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die internationalen Partnerinstitutionen kommen aus Ländern niedrigen oder mittleren Einkommens gemäß den OECD-DAC-Kriterien.
- Ihre Partnerinstitutionen sind Krankenhäuser mit bestehender wissenschaftlicher Ausrichtung beziehungsweise Universitätskliniken.
- Ihre längerfristige, institutionelle Partnerschaft ist erkennbar.
- Ihre längerfristig angelegte Partnerschaft findet auf Augenhöhe statt und verbessert die medizinische Versorgung in der Partnerklinik unter Berücksichtigung lokaler Bedarfe.
- Ihre geplanten methodischen oder fachlichen Ansätze sind innovativ.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben der Grundlagenforschung.